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Wie aussagekräftig ist ein Energieausweis?

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Antworten auf die häufigsten Fragen zum Energieausweis

Nahezu jeder assoziiert einen Energieausweis mit einer Farbskala von grün bis rot. Deutschlands Wohngebäude haben derzeit im Durchschnitt die Energieeffizienzklasse D, was einer gelb-orangenen Klasse entspricht. Angesichts der Zielsetzung, den deutschen Gebäudebestand bis 2045 klimaneutral zu gestalten, ist noch erhebliches Verbesserungspotenzial vorhanden. Der Energieausweis spielt hierbei eine zentrale Rolle und wirft bei Eigentümern, Käufern und Mietern oft grundlegende Fragen auf.

Was ist ein Energieausweis und welche Daten enthält dieser?

Der Energieausweis dient der Vergleichbarkeit des Energiebedarfs und -verbrauchs von Gebäuden, indem deren Gesamtenergieeffizienz einheitlich berechnet wird. Zwei wesentliche Kennzahlen im Energieausweis sind die Endenergie und die Primärenergie. Diese geben den jährlichen Energiebedarf des Gebäudes in Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche an. Die Endenergie ist die jährlich benötigte Energie des Gebäudes, während die Primärenergie zusätzlich die Energie berücksichtigt, die für die Gewinnung vor dem Verbrauch benötigt wurde. Die Energieeffizienz eines Gebäudes wird auf einer Farbskala von A+ (sehr energiesparend) bis H (nicht energiesparend) dargestellt. Wichtig zu wissen: Ein Energieausweis wird immer für das gesamte Gebäude, auch bei Mehrfamilienhäusern, ausgestellt. Neben Angaben zu den CO2-Emissionen und ab 2024 auch zum Einsatz erneuerbarer Energien, enthält der Ausweis Hinweise zu energetischen Schwachstellen und Empfehlungen zur Optimierung der Energiebilanz des Objekts.


Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Der Unterschied

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die sich in der Berechnungsmethode unterscheiden: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der bedarfsorientierte Energieausweis berechnet den Energiebedarf anhand von Gebäudeplänen, dem Alter und der Art des Gebäudes, Baubeschreibungen sowie Daten zur Gebäudehülle und Anlagentechnik für Heizung und Warmwasser. Der verbrauchsorientierte Energieausweis hingegen basiert auf den Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen von drei aufeinanderfolgenden Jahren, die stark vom individuellen Verhalten der aktuellen Bewohner abhängen. Laut Fachexperten muss zwingend ein Bedarfsausweis erstellt werden, wenn eine Immobilie mehr als 30 Prozent eines Jahres leer steht, da der Verbrauchsausweis weniger aussagekräftig ist, besonders unter pandemiebedingten oder energiekrisenbedingten Umständen.

In welchen Fällen ist ein Energieausweis erforderlich?

Seit dem 1. Juli 2009 ist der Energieausweis für alle Gebäude in Deutschland Pflicht.
Bild von Stockwerk-Fotodesign/stock.adobe.com

Seit dem 1. Juli 2009 ist der Energieausweis für alle Gebäude in Deutschland Pflicht. Der benötigte Energieausweis ist abhängig vom Baujahr und der Anzahl der Wohnungen im Gebäude. Unsanierte Gebäude mit ein bis vier Wohneinheiten, die vor dem 1. November 1977 gebaut wurden und die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung nicht erfüllen, benötigen einen Bedarfsausweis. Neubauten benötigen ebenfalls einen Bedarfsausweis, da für diese noch keine Verbrauchsdaten vorliegen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt fest, wann ein Energieausweis erforderlich ist, etwa bei Neubauten, Sanierungen, Immobilienverkäufen oder Mieterwechseln. Bestimmte Gebäude, wie denkmalgeschützte oder Ferienhäuser, sowie Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche sind von dieser Pflicht ausgenommen.

Wer darf Energieausweise ausstellen und was kostet er?

Nur zertifizierte Fachleute, wie Energieberater, Schornsteinfeger, Bauingenieure, Architekten oder spezielle Portale dürfen Energieausweise ausstellen. Ein qualifizierter Energieberater kann über die Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energieagentur gefunden werden. Die Kosten variieren und sollten schriftlich vereinbart werden. Ein Verbrauchsausweis kostet in der Regel zwischen 50 und 100 Euro, während ein online bestellter Bedarfsausweis etwa 100 Euro kostet. Mit einer Datenaufnahme vor Ort können die Kosten zwischen 300 und 500 Euro liegen. Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig, muss aber bei einer energetischen Verbesserung durch Sanierung erneuert werden.

Rechtliche Konsequenzen und weitere Informationen

Eigentümer, die bei Vermietung oder Verkauf keinen Energieausweis vorlegen können, riskieren ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Das gleiche gilt für unvollständige oder fehlerhafte Angaben. Ein korrekt ausgestellter und interpretierter Energieausweis ist unerlässlich, um fundierte Entscheidungen zu treffen und die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Beauftragung eines Energieausweises sind auf wohnglueck.de zu finden.

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Bauen-Wohnen-Aktuell.de an. Sie schreibt als Journalistin über Hausbau, Inneneinrichtung, Energiesparen, Gartengestaltung, Pflanzen und Haustiere, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@bauen-wohnen-aktuell.de

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Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Bauen-Wohnen-Aktuell.de an. Sie schreibt als Journalistin über Hausbau, Inneneinrichtung, Energiesparen, Gartengestaltung, Pflanzen und Haustiere, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@bauen-wohnen-aktuell.de

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