Kalte Temperaturen und Feuchtigkeit sind ein Hauptgrund für Schimmel
Mit sinkenden Außentemperaturen und einer hohen Luftfeuchtigkeit in den vier Wänden fühlen sich Schimmelpilze besonders wohl. Einmal in die Wohnung eingedrungen, vermehrt sich der lästige Gast oft für lange Zeit unentdeckt. Doch was können Betroffene tun, wenn der Schimmel einmal da ist? Welche Tricks gibt es, um seinen Einzug im Voraus zu verhindern? Ferdinand Seulen, Geschäftsführer von blauarbeit.de, einem Portal für die zuverlässige Vermittlung von Handwerkern, gibt Tipps, worauf bei der Schimmelbekämpfung und -vorbeugung geachtet werden sollte.
Wie kommt der gesundheitsschädliche Mitbewohner in die eigenen vier Wände?
Schimmelpilze wachsen auf zahlreichen Oberflächen, die sich in allen Räumen der Wohnung befinden können. Hierzu gehören zum Beispiel verschiedenste Holzarten, Gipskarton und Tapeten, aber auch Teppichböden, Farben und Leder. Vor allem nasse Wände führen über kurz oder lang quasi zwangsläufig zu Schimmelbefall. Feuchtigkeit kann sich jedoch über verschiedene Wege in Innenräumen von Wohnungen und Häusern bilden. Häufige Gründe dafür sind:
- Defekte an Dach, Dachrinne oder Fallrohren
- undichtes Mauerwerk (z.B. durch Rissbildung)
- unzureichende Bautentrocknung nach Bau oder Sanierungsarbeiten
- Wassereinbruch nach Defekten an Rohren oder Leitungen
- unzureichende Lüftung/Beheizung
- Kondensation an kalten Wänden (oftmals ein Problem bei schlechter Dämmung)
- schlechtes Lüften nach dem Kochen oder Duschen
Schimmel ist gesundheitsschädlich und sollte daher dringend aus den eigenen vier Wänden entfernt werden. Insbesondere bei empfindlichen Menschen oder Allergikern kann Schimmel zu Reizhusten und Atembeschwerden führen. Im schlimmsten Fall können Asthma und Infektionen durch die Schimmelsporen verursacht werden. Jedoch ist zu beachten, dass eine reine Feststellung von Schimmelpilzbefall nicht direkt eine Gefahr für die Gesundheit bedeutet. Trotzdem sollten der Schimmelpilz und die verantwortliche Quelle unbedingt beseitigt werden, um Erkrankungen zu vermeiden.
Auf Nimmerwiedersehen: Nützliche Tipps, um Schimmel den Kampf anzusagen
1. In der Küche hilft eine Dunstabzugshaube mit Abluft gegen die beim Kochen entstehende Feuchtigkeit, da somit die Luft durch die Außenmauer abgeführt werden kann.
2. Im Bad sollten Bewohner nach dem Duschen die Fliesen, den Duschvorhang bzw. die Duschkabine von Wasser befreien. Außerdem sollte auch hier das Fenster kurz weit geöffnet werden, um die Feuchtigkeit abziehen zu lassen.
3. Mehrmals täglich kurz fünf bis zehn Minuten bei weit geöffneten Fenstern lüften, um die Feuchtigkeit im Raum entweichen zu lassen. Zudem sollten Möbel nicht zu nah an Außenwänden stehen, damit weiterhin Luft zirkulieren kann.
4. Insbesondere das Schlafzimmer sollte nach dem Aufstehen morgens kurz durchgelüftet werden, um die im Schlaf verbrauchte, wasserreiche Atemluft abziehen zu lassen.
5. In einem Korb nasser Wäsche stecken etwa zwei Liter Wasser. Das Trocknen von Wäsche in geschlossenen Zimmern stört das Raumklima. Somit sollte das Fenster immer geöffnet sein, damit das verdunstete Wasser abziehen kann. Zugegeben: Das kann im Winter ziemlich ungemütlich werden. Somit ist hier ein regelmäßiges Stoßlüften empfehlenswert.
Nichts für Laien: Finger weg und einen Fachmann hinzuziehen
Wenn ein Verdacht auf Schimmelbefall in den eigenen vier Wänden besteht, dieser jedoch noch nicht sichtbar ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten, diesem Verdacht nachzugehen. Immer häufiger werden Schimmelpilzspürhunde eingesetzt, um einen möglichen Befall zu erkennen. Eine weitere Möglichkeit ist es, eine sogenannte MVOC-Messung durchführen zu lassen. Die Abkürzung steht hierbei für „microbial volatile organic compounds“, was, frei übersetzt, „mikrobiell flüchtige organische Verbindungen“ bedeutet. Bei dieser Untersuchung wird ein Messgerät eingesetzt, welches die Konzentration derartiger Stoffe in der Raumluft misst. Allerdings ist auch eine solche Messung nicht immer aussagekräftig, da nicht nur Schimmelpilzsporen erfasst werden. Wenn der Schimmelbefall schon mit dem bloßen Auge zu erkennen ist, muss gehandelt werden. Ziehen Sie einen Fachmann hinzu, der sich vor Ort ein genaues Bild von dem Problem machen kann.
Übrigens: Schimmel ist ein Mietmangel! Mieter haben daher einen Anspruch auf eine Minderung der Miete. Außerdem kann der Vermieter dazu verpflichtet werden, den Schimmelbefall zu beseitigen und für die dabei entstehenden Kosten aufzukommen. Allerdings ist es in der Praxis oft der Fall, dass Vermieter das Argument nutzen, dass die Bewohner falsch gelüftet haben und somit für die Kosten aufkommen sollen. In solchen Fällen kann nur ein beauftragter Gutachter darüber entscheiden, was die Ursache war und wer für den Schaden aufkommen muss. Falls der Befall bereits auf die Gesundheit schlägt, ist es wichtig, sich den Schimmelpilz als Ursache ärztlich bescheinigen zu lassen. Nur so kann später unter Umständen auch Schadensersatz vom Vermieter eingefordert werden.
Quelle: Blauarbeit
Veröffentlicht von:
- Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Bauen-Wohnen-Aktuell.de an. Sie schreibt als Journalistin über Hausbau, Inneneinrichtung, Energiesparen, Gartengestaltung, Pflanzen und Haustiere, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@bauen-wohnen-aktuell.de
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