Die Preise sind in den vergangenen Monaten durch die Decke gegangen. Immer mehr Menschen müssen jeden Cent umdrehen, um überleben zu können. Die steigenden Kosten führen also häufig dazu, dass immer mehr Menschen am Existenzminimum leben. Aber nicht nur die steigenden Strom-, Gas- und Lebensmittelkosten verursachen Geldsorgen bei vielen Menschen, denn immer mehr Vermieter greifen auf eine Mieterhöhung zurück. Allerdings ist dies unter bestimmten Umständen nicht rechtens.
Wann darf ein Vermieter eine Erhöhung der Miete durchsetzen?
Ein Vermieter darf grundsätzlich im Laufe eines Mietverhältnisses die Miete auf die ortsübliche Miete erhöhen. Ortsüblich bedeutet hierbei, dass die Miete einer vergleichbaren Wohnung im Wohnort des Mieters verwendet wird. Es wird also der übliche Mietspiegel verwendet, um die Miete für eine Wohnung zu berechnen. Wichtig bei einer Mieterhöhung ist nur, dass diese immer begründet sein muss. Ansonsten ist diese nicht rechtens und der Mieter muss dieser nicht zustimmen. Eine Anhebung aufgrund der ortsüblichen Vergleichsmiete darf beispielsweise höchstens erst alle 15 Monate erfolgen. Wichtig ist ebenfalls, dass die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 Prozent angehoben werden darf.
Ein anderer Grund für eine Mieterhöhung ist die Modernisierung eines Hauses. Damit ist jedoch nicht die Instandhaltung eines Gebäudes gemeint, denn zu dieser ist der Vermieter generell verpflichtet. Ein Beispiel für eine Modernisierung ist zum Beispiel der Einbau eines Fahrstuhls, der Bau eines Balkons oder eine Solaranlage. Wichtig ist hierbei, dass der Vermieter den Mietern mindestens drei Monate vorher schriftlich über die Modernisierung informiert. Bei solch einer Modernisierung ist eine Mieterhöhung von bis zu 8 Prozent der Kosten auf die Jahresmiete aufzuschlagen.
Muss der Mieter einer Mieterhöhung zustimmen?
Grundsätzlich ist der Vermieter dazu verpflichtet, den Mieter zwei Monate im Voraus über eine Mieterhöhung zu informieren. Diese Information allein reicht aber nicht, damit eine Mieterhöhung rechtens ist, denn auch die Mieter haben ein Widerspruchsrecht, welches für zwei Monate gilt. Es ist also eine ausdrückliche Zustimmung des Mieters notwendig. Falls diese nicht vorliegt, der Mieter fünf Monate in Folge die erhöhte Miete zahlt, gilt das als Zustimmung seitens des Mieters. Genauso kann ein Mieter nur Widerspruch gegen die Erhöhung der Miete einlegen, wenn die Mieterhöhung nicht rechtmäßig ist.
Autorin: Annalena Rüsche
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- Annalena Rüsche befindet sich aktuell in der Vorbereitung zum Studium. Sie absolviert in unserer Redaktion ihr Jahrespraktikum. Im Anschluss will Sie "Medienmanagement" studieren. In unserer Redaktion ist sie aktuell für den Newsdesk zuständig und hält Ausblick nach aktuellen und für unsere Leser wertvollen Informationen. Sie ist unter redaktion@bauen-wohnen-aktuell.de direkt erreichbar.
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