Mehr Fördergeld für die energetische Sanierung – Niedrigzinsen und hohe Zuschüsse
Gute Nachrichten für Sanierer: Ab August gibt es mehr Geld von der KfW Bankengruppe. Die Obergrenze für einen zinsgünstigen Kredit steigt dann von bisher 75.000 auf 100.000 Euro. Zugleich wird der Kreis der förderfähigen Gebäude ausgeweitet: Geld gibt es nun auch für Häuser, deren Bauantrag bis zum 1. Februar 2002 gestellt wurde – der bisherige Stichtag war der 1. Januar 1995.
Die Zinsen für die KfW-Darlehen liegen dabei noch einmal spürbar unter den ohnehin derzeit günstigen Hypothekenzinsen. Lediglich 0,75 Prozent Jahreszins werden derzeit für die Förderkredite fällig. Diese müssen nicht einmal komplett zurückgezahlt werden: Je nachdem, auf welchen energetischen Standard das Haus durch die Sanierung kommt, gibt es bis zu 27,5 Prozent Tilgungszuschuss. Wer sich beispielsweise 100.000 Euro bei der KfW leiht, bekommt bis zu 27.500 Euro auf sein Kreditkonto gutgeschrieben, sobald ein Gutachter und die Hausbank bescheinigen, dass die Sanierung erfolgreich war. Auch wer für die Sanierung keinen Kredit aufnehmen möchte, kann auf Geld von der KfW zählen: Förderfähig werden nun auch leicht auszuführende Einzelmaßnahmen, die sich schnell rentieren. Dazu zählen etwa die Dämmung der Kellerdecke, der obersten Geschossdecke oder der Heizungsrohre. Einzelmaßnahmen werden mit einem Zuschuss von 7,5 Prozent der Kosten gefördert, für Maßnahmen, die zu einem KfW-Effizienzhaus 55 führen, gibt es sogar bis zu 30 Prozent.
Was dabei mit dem leistungsfähigen Dämmstoff Mineralwolle möglich ist, dazu informiert der Fachverband Mineralwolleindustrie (FMI) im Rahmen seiner Kampagne „Komme was Wolle“ in seinem Internetportal www.der-daemmstoff.de. Wer neu baut, profitiert übrigens ab dem 1. April 2016 ebenfalls von verbesserten Förderbedingungen. Hier steigt die Kredithöchstgrenze der KfW von 50.000 auf 100.000 Euro pro Wohneinheit, ebenfalls zum günstigen Zinssatz von derzeit 0,75 Prozent. Zusätzlich wird eine Kreditvariante eingeführt, die den Zins für 20 statt bisher maximal zehn Jahre festschreibt – Bauherren erhalten so eine außerordentlich hohe Planungssicherheit. Auf der Seite www.der-daemmstoff.de/foerdergeld stehen weitere Informationen zu den neuen KfW-Förderbedingungen.
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