Ein Zaun ist ein wesentlicher Bestandteil jedes stilvollen Anwesens. Er hat nicht nur eine dekorative Funktion, sondern schützt auch den Bereich um das Haus vor Unbefugten. In verschiedenen Teilen Deutschlands, darunter auch in Bayern, gibt es Gesetze, die die zulässige Höhe eines Zauns festlegen. Finden Sie heraus, wie hoch er sein kann, um alle Anforderungen zu erfüllen.
Zulässige Zaunhöhe in Bayern – wie ist sie?
Die zulässige Höhe eines genehmigungsfreien Zaunes in Bayern beträgt nach derzeitiger Rechtslage 1,20 m. Dies gilt auch für andere Bundesländer wie:
- Nordrhein-Westfalen,
- Hessen,
- Thüringen,
- Niedersachsen,
- Rheinland-Pfalz,
- Saarland,
- Schleswig-Holstein.
Bitte beachten Sie, dass örtliche Vorschriften auch zusätzliche Anforderungen an Zäune stellen können. Dies ist wichtig, um ein einheitliches Erscheinungsbild des Grundstücks zu gewährleisten und die Nachbarn nicht zu stören. Zäune müssen sich häufig auch in die Vision des historischen Charakters eines bestimmten Gebiets einfügen.
Bau eines Zauns in Bayern – was Sie wissen müssen
Zu hohe Grundstückseinfriedungen können das Leben der Nachbarn erheblich erschweren. Bei ihrem Bau sollten nicht nur die Rechtsvorschriften, sondern auch das Erscheinungsbild des gesamten Gebiets berücksichtigt werden. Wenn die meisten Zäune in der unmittelbaren Umgebung des Grundstücks niedrig sind, ist es am besten, sich mit den Nachbarn auf den Bau eines höheren Zauns zu einigen. Bitte beachten Sie, dass der Mindestabstand des Zauns zu einem anderen Grundstück 50 cm betragen muss, sofern die örtlichen Vorschriften nichts anderes vorschreiben.
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In Bayern, wie auch in einigen anderen Bundesländern (u.a. Sachsen, Hamburg und Bremen), besteht keine Verpflichtung, einen Zaun zu errichten. Für ein solches Projekt muss jedoch die Zustimmung des Nachbarn eingeholt werden. Dies muss früh genug geschehen, noch bevor die Arbeit beginnt. Am besten ist es, eine schriftliche Zustimmung einzuholen, denn so lassen sich viele Probleme in der Zukunft vermeiden.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Höhe des Zauns von der Bodenoberfläche aus gemessen wird, also z. B. vom Rasen. Befinden sich also Hindernisse auf Ihrem Grundstück, z. B. in Form einer Böschung, so werden diese bei den Messungen nicht berücksichtigt.
Genehmigung zum Bau eines Zauns – in welchen Fällen ist sie erforderlich?
Sie fragen sich, ob der Zaun, den Sie bauen wollen, eine Genehmigung benötigt? Die Antwort ist ja, aber nur in bestimmten Fällen. Dies ist vor allem dann erforderlich, wenn der Zaun höher sein soll als die in dem betreffenden Gebiet zulässige Höchsthöhe. Im Falle Bayerns gilt dies für Zäune, die höher als 1,20 m sind.
Ein weiterer genehmigungspflichtiger Fall liegt vor, wenn der Zaun direkt an eine öffentliche Straße grenzen soll. Dies ist auch dann erforderlich, wenn es nicht möglich ist, den Mindestabstand zwischen dem Zaun und den Nachbargrundstücken einzuhalten, oder wenn andere Umstände eintreten, aufgrund derer es nicht möglich ist, die allgemein anerkannten Regeln des Gebiets einzuhalten.
In einigen Fällen ist es daher erforderlich, sich bei der zuständigen Liegenschaftsabteilung der jeweiligen Gemeinde zu melden. Um eine solche Einrichtung zu finden, ist es ratsam, eine bequeme Online-Suchmaschine zu benutzen. Auf diese Weise können Sie ein solches Büro schnell und einfach ausfindig machen. Es gibt keinen festen Betrag, den Sie für die Erteilung einer Genehmigung zahlen müssen. Das hängt in erster Linie von den Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes und von der Gestaltung des geplanten Zauns ab. Erkundigen Sie sich also vor Beginn der Arbeiten, wie viel Sie für die Erteilung einer Genehmigung zahlen müssen.
Die Kenntnis nationaler und lokaler Einfriedungsvorschriften ist unerlässlich, wenn Sie die Grenzen Ihres Grundstücks abstecken und die Privatsphäre Ihres Hauses schützen wollen. In Bayern müssen Sie keinen Zaun errichten, da es keine Verpflichtung von oben gibt, dies zu tun. Es ist jedoch erforderlich, die Zustimmung der Eigentümer der benachbarten Grundstücke einzuholen, wenn Sie dies tun möchten. Der Zaun darf ihre normale Funktion nicht beeinträchtigen.
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