Mit einem Balkonkraftwerk kann jeder die Energie der Sonne nutzen. Eine solche Mini-Solaranlage kann sowohl auf dem Balkon als auch auf der Terrasse oder dem Dach installiert werden. Im Folgenden ein paar Tipps zur Anschaffung und zur Nutzung sowie der gesetzlichen Erlaubnis.
Warum lohnt ein Balkonkraftwerk?
Die Gründe zur Anschaffung eines Balkonkraftwerks sind sehr unterschiedlich. Zum einen kann
- das allgemeine Interesse an Photovoltaik Anlagen gefördert werden
- jeder Mieter direkte Erfahrungen mit der neuen Technik machen
- Strom gespart werden
Was kostet ein Balkonkraftwerk?
Der Preis kann hier nicht pauschal genannt werden, da er abhängig von der maximalen Leistung der Module ist. Dieser Wert wird in Wp (Wattpeak) angegeben und meint die Spitzenleistung der Anlage bei optimalen Bedingungen. Des Weiteren ist der Preis abhängig vom jeweiligen Zubehör.
Wo kann ein Balkonkraftwerk erworben werden?
Im Grunde gibt es drei Varianten an ein Balkonkraftwerk zu kommen.
- Elektriker vor Ort – Mini-Solaranlage kann direkt montiert werden, was mit extra Kosten verbunden ist.
- Internet Shop – Bieten eine große Auswahl und günstige Preise. Für die Montage ist der Käufer selbst verantwortlich.
- Auktionen – Optimal für eine gebrauchte Anlage. Jedoch meist keine Garantie und Rücknahme.
Muss das Balkonkraftwerk angemeldet werden?
Wird ein Deutschland ein Balkonkraftwerk betrieben, ist man zur Anmeldung bei der Bundesnetzagentur verpflichtet. Dort werden in einem Marktstammdatenregister alle Daten zur Anlage wie auch zur Person festgehalten.
Dieses Behördenregister beruht auf der „Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten – Marktstammdatenregisterverordnung“. Als gesetzliche Grundlage dient hier das Energiewirtschaftsgesetz (enWG) mit seinen § 111 e und 111 f.
Auch wenn die Registrierung kostenfrei ist, muss sie persönlich erfolgen.
Wie funktioniert die Anmeldung des Balkonkraftwerks?
Nach der Aufstellung und der Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks muss dies beim Netzbetreiber angemeldet werden. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:
- Der Betreiber kann die Anmeldung selbst vornehmen
- Der Elektrobetrieb, der das Balkonkraftwerk installiert hat, nimmt die Anmeldung vor
Folgen, wenn Balkonkraftwerk nicht angemeldet wird
Wird das Balkonkraftwerk nicht ordnungsgemäß bei der Bundesnetzagentur angemeldet, kann dies laut § 21 der Marktstammdatenregisterverordnung ein Bußgeld nach sich ziehen. Dies gilt insbesondere für Privatnutzer, die eine EEG-Vergütung bekommen. Jedoch sind die Möglichkeiten für ein Bußgeldverfahren durch die Bundesnetzagentur begrenzt. Bis zum heutigen Tag wurde noch kein Verfahren wegen einer Nichtanmeldung eines Balkonkraftwerkes in die Wege geleitet.
Was muss bezüglich der EEG-Förderung beachtet werden?
Ist das Ziel eines Balkonkraftwerkes die EEG-Förderung, erhöht dies den jährlichen Aufwand an Bürokratie. Betreiber unterliegen hier nicht nur der jährlichen Meldepflicht, sondern auch der 70 % Regelung. Dies bedeutet, dass 70 % des erzeugten Stroms in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden müssen. Da der Verkaufspreis unter dem Einkaufspreis des Energiedienstleisters liegt, ist es für Betreiber günstiger, wenn das Balkonkraftwerk nur für den Privatgebrauch genutzt wird.
Wie viel Strom kann mit einem Balkonkraftwerk erzeugt werden?
Mehrere Faktoren sind hierzu wichtig. Im Jahresdurchschnitt liegt der Ertrag bei ca. 600 kWh, wenn eine 600 Watt Anlage zum Einsatz kommt. Die Anlage muss dazu jedoch optimal ausgerichtet sein.
Eine sehr wichtige Rolle für den Ertrag durch das Balkonkraftwerk spielen neben der Leistung auch die Ausrichtung, die Tageszeit sowie die Jahreszeit. An einem sonnigen Tag wird von einem Balkonkraftwerk in Südausrichtung mehr Strom erzeugt als im Winter mit einer Ostausrichtung.
Lohnt ein Balkonkraftwerk?
Bevor über den Kauf eines Balkonkraftwerks nachgedacht wird, ist es ratsam sich zu informieren, inwieweit sich eine solche Anlage lohnt.
In den meisten Fällen lohnt sich ein Balkonkraftwerk bereits nach 5 Jahren, wird von Anschaffungskosten von ca. 1000 Euro für eine 600 Watt Anlage ausgegangen.
Somit liegt die Ersparnis der Stromkosten nach 25 Jahren bei rund 4900 Euro, wenn ca. 80 % des erzeugten Stroms als Eigenbedarf genutzt und die restlichen 20 % verkauft werden.
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