Umzug während der Corona-Krise – Wie die Einschränkungen Ihren Umzug beeinflussen
Wir leben in der Corona Krise, die den Alltag hier und da belasten kann. So fragen sich zum Beispiel sehr viele Menschen, ob man trotz dieser Krise ohne Probleme umziehen kann und darf. Zum Glück gibt es fortschreitende Lockerungen, die zwar noch Auswirkungen auf den Umzug haben, aber diesen auch wieder leichter gestalten, als noch vor Monaten! Die wichtigsten Fragen möchten wir hier jedoch gerne beantworten. So wissen Sie, was Sie zu beachten haben, wenn es um den Wohnungswechsel in Berlin oder in anderen Städten des Landes geht.
Ist ein Umzug erlaubt oder verboten?
Es gibt derzeit kein Verbot für Umzüge, sofern diese innerhalb von Deutschland stattfinden. Bei einem Fernumzug müssen die Regeln des eigenen Landes und des Ziellandes eingehalten werden, was zu Problemen führen könnte. Ebenso wichtig ist, dass die Person, die umziehen möchte, nicht unter Quarantäne steht. In diesem Fall dürfen Sie die Wohnung nicht verlassen, also auch nicht umziehen.
Was muss man bei einem Wohnungswechsel beachten?
Bei einem Umzug müssen natürlich die Hygieneregeln eingehalten werden. Abstand muss auch bei einem Umzug gewährleistet sein, vor allem in der Wohnung, dem Hausflur und dem Transporter. Dies trifft nicht nur auf Privatpersonen zu, sondern auch auf das Umzugsunternehmen. Diese Firmen werden die Fahrzeuge regelmäßig desinfizieren und manche Mitarbeiter tragen Masken und Handschuhe.
Vor Corona konnten in Berlin und anderen Städten Deutschlands
Verpackungsmaterialien ausgeliehen werden. In der jetzigen Zeit fällt dies aus hygienischen Gründen aus. Der Kunde muss das Material selbst entsorgen, wenn er die neue Wohnung bezogen hat.
Ist die Ansteckungsgefahr bei Umzügen groß?
Anstecken können Sie sich stets bei dem Kontakt mit anderen Personen, ob draußen im Park oder in Ihrer Wohnung in Berlin, auf der Arbeit oder auch bei dem Wohnungswechsel. Bei einem Umzug ist das Ansteckungsrisiko nicht höher, sofern alle Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Es werden keine Hände geschüttelt, man kommt sich nicht zu nahe und niemand sollte sich ins Gesicht fassen.
Kann es vorkommen, dass geplante Umzüge verschoben werden müssen?
Dies ist recht unterschiedlich. Ein Umzugsunternehmen verschiebt den Umzug nur, wenn Sie als Auftraggeber in Quarantäne wären oder das ganze Unternehmen wegen Krankheitsfällen schließen muss. Ansonsten gibt es für das Verschieben keinen Grund.
Muss man sich in der Corona Krise für ein Umzugsunternehmen entscheiden?
Nein, natürlich nicht. Auch Privatumzüge dürfen stattfinden. Da sich mehrere Personen treffen dürfen, stellt dies kein Problem dar. Da die Bundesländer es unterschiedlich handhaben, sollten Sie sich vorab in der eigenen Kommune darüber informieren, wie viele Personen helfen dürfen. Umzugsunternehmen dürfen auf jeden Fall beim Umzug helfen, wie alle Personen, die mit Ihnen zusammen im Haushalt leben. Der Wohnungswechsel in Berlin macht derzeit vieles möglich. Allerdings kann sich dies zu jeder Zeit wieder ändern.
Wird es Probleme mit dem neuen Mietvertrag geben?
Nein, denn Corona gibt es schon länger und die Maßnahmen wurden extrem gelockert. Kein Vermieter hätte einen Grund, etwas gegen den Wohnungswechsel selbst zu haben. Ob dieser nun in Berlin oder in anderen Städten stattfindet. Sie können Ihre neue Wohnung beziehen!
Was, wenn ein Umzugsunternehmen doch den Umzug verschieben muss?
Wenn die gesetzlichen Auflagen für die Absage sorgen, können Sie nicht viel machen. Die Rechtslage ist dahingehend noch nicht geklärt, von daher gelten alte Regeln. Wenn höhere Gewalt vorliegt, hat der Auftraggeber schlechte Karten. Sprich: Sollte ein Berufsverbot aufgrund der Corona Krise ausgesprochen werden, muss das Unternehmen nicht für Schäden oder Folgekosten aufkommen.
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