Wer ein Haus baut, muss an sehr viele Faktoren denken, die es im Laufe der Bauphase zu beachten gibt. Dazu muss man sagen, dass man früher oder später auch an einen Punkt gerät, ab dem es ohne einen Vermesser nicht mehr geht. Doch warum kommt man an einem Vermesser nicht vorbei und was macht dieser genau?
Was macht ein Vermesser?
Bauherren benötigen ein Vermessungsbüro – wer sich z.B. ein Einfamilienhaus baut, muss bestimmt Vorgaben einhalten, die sich natürlich je nach Bauvorhaben in Sachen Aufgaben und Kosten verändern können. Vieles dreht sich dabei um den amtlichen Lageplan. Dieser zeigt an, wo das Gebäude am Ende errichtet werden soll. Das Dokument wird dringend benötigt, wenn es um den Bauantrag und auch die Bauanzeige geht. Letztendlich kann man sagen, dass nichts mehr ohne dieses Dokument geht. Es werden zudem die genauen Abstandsflächen angegeben und auch die bauliche Nutzung wird anhand einiger Berechnungen angegeben.
Wenn auf der Baustelle für den Vermesser schon alles vorbereitet wurde, kommt dieser erneut vorbei und macht unter anderem die genauen Vorgaben für die Erdbauer. Aus diesen Vorgaben geht hervor, wo die Baugrube für das Haus ausgehoben werden soll. Ebenfalls wird ein entsprechender Höhenbezugspunkt angegeben. Alle Angaben kann man an farbigen Pflöcken ablesen, die im Erdboden platziert werden. Nach Abschluss der Grube soll das Fundament gegossen werden und auch hier kommt erneut der Vermesser ins Spiel, der für die Feinabsteckung verantwortlich ist. Das Fundament muss extrem präzise abgesteckt werden, damit das Haus am Ende auch genau am richtigen Platz steht.
Das Liegenschaftskataster
Nach der Fundamentsvermessung ist man eine ganze Weile nicht mehr auf den Vermesser angewiesen. Dieser muss erst dann wieder vor Ort sein, wenn das Haus fertiggestellt wurde und die glücklichen Besitzer bereits eingezogen sind. Hierzulande gibt es ein Liegenschaftskataster, in dem alle Gebäude und auch die dazugehörigen Grundstücke eingezeichnet sind. In dieses Verzeichnis kommen auch etwaige Nebengebäude oder Garagen, daher erfolgt dieser Termin erst nach der kompletten Fertigstellung des Baus. Erst durch die Eintragung wird endgültig bestätigt, dass das Haus an der richtigen Stelle steht. Wer seine genauen Grundstücksbegrenzungen kennen möchte, muss diese als Bauherr und Käufer selbst setzen und erkenntlich machen. Bei den fälligen Abmarkungen geht es um Grenzsteine oder Grenzmarkierungen, allerdings darf man diese nicht einfach so setzen, sondern es muss zumindest ein bevollmächtigter Vermesser eines Amtes dabei sein. Nicht in jedem Bundesland ist diese Regelung verpflichtend aber natürlich ist es gut zu wissen, wo sich genau das eigene Grundstück befindet und wo das des Nachbarn beginnt.
Kommt man um einen Vermesser herum?
Die zuvor aufgezählten Punkte zeigen schon, dass man zumindest in Deutschland nicht um die Beauftragung eines Vermessers herumkommt. Zumindest im Rahmen der Baumaßnahmen muss dieser an verschiedenen Stationen des Baus vor Ort sein, denn nur so kann rein bürokratisch alles den richtigen Weg gehen. Gerade dann, wenn es in der Bauphase zu Fehlern oder zu späteren Streitigkeiten kommt, können die Angaben des Vermessers herangezogen und zum eigenen Vorteil genutzt werden. Natürlich immer vorausgesetzt, dass man sich auch im Recht befindet.
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