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Immobilienkauf – diese Steuern fallen an

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2022-12-21-Grundsteuer
Quelle: Foto von RODNAE Productions auf Pexels
(8. Mai 2021)

Den Traum vom Eigenheim kann sich nur derjenige erfüllen, der ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung hat. Neben dem Kaufpreis und den Kaufnebenkosten fallen beim Erwerb einer Immobilie unter anderem Steuern an, die an das Finanzamt abzuführen sind.

Welche das sind und wie man die Steuerlast senken kann, erklären wir hier.


Die Grundsteuer

Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine jährlich an das Finanzamt abzutretende Steuer. Trotz der Grundsteuerreform fällt die Grundsteuer bis zum 31. Dezember 2024 in der aktuellen Form an. Vor dem Kauf einer Immobilie sollte man sich über Wichtiges zur Grundsteuerreform informieren.

Derzeit setzt sich die Grundsteuer aus einem einheitlichen Wert, einer bestimmten Steuermesszahl sowie dem gemeindespezifischen Hebesatz zusammen. Die jeweilige Grundsteuermesszahl richtet sich nach der Grundstücksart. Anhand dieser kann der Grundsteuermessbetrag errechnet werden. Das Ergebnis wird anschließend mit dem Hebesatz multipliziert. Demnach orientiert sich die Grundsteuer nach folgenden Faktoren:

  • Grundstückswert
  • Bebauungsart
  • Lage/Ort

Die Grundsteuer muss so lange jährlich entrichtet werden, wie das Eigentum an der Immobilie besteht. Auch auf unbebaute Grundstücke entfällt die Grundsteuer. Das Besondere an der Grundsteuer ist, dass diese im Rahmen einer Vermietung auf die Mieter umgelegt werden kann.

Des Weiteren kann die Grundsteuer erlassen werden, sofern besondere Voraussetzungen gegeben sind. Dies ist vor allem dann üblich, wenn das erworbene Objekt unter Denkmalschutz steht.

Die Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer wird unmittelbar nach dem Kauf der Immobilie fällig. Sie richtet sich nach dem Wert der Immobilie und kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch ausfallen. Stand 2022 sind folgende Werte maßgeblich:

Bundesland Grunderwerbsteuer in Prozent der Bemessungsgrundlage
Bayern 3,5 %
Baden-Württemberg 5,0 %
Berlin 6,0 %
Bremen 5,0 %
Brandenburg 6,5 %
Hessen 6,0 %
Hamburg 4,5 %
Mecklenburg-Vorpommern 6,0 %
Nordrhein-Westfalen 6,5 %
Niedersachsen 5,0 %
Rheinland-Pfalz 5,0 %
Sachsen 3,5 %
Sachsen-Anhalt 5,0 %
Saarland 6,5 %
Schleswig-Holstein 6,5 %
Thüringen 6,5 %

Die Zahlung der Grunderwerbsteuer muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheides erfolgen. Erst dann, wenn die Zahlung beim Finanzamt eingegangen ist, stellt dieses die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, sodass die Eintragung ins Grundbuch erfolgen kann. Um rechtlicher Eigentümer einer Immobilie zu werden, ist die Zahlung der Grunderwerbsteuer also maßgeblich. Es handelt sich hierbei um eine einmalig fällig werdende Steuer.

Überdies fällt die Grunderwerbsteuer auch beim Erwerb einer Immobilie im Versteigerungsverfahren an. In diesem Fall ist die Bemessungsgrundlage gemäß § 9 Grunderwerbsteuer das Höchstgebot in der Zwangsversteigerung.

In besonderen Fällen entfällt die Pflicht zur Zahlung der Grunderwerbsteuer. So muss sie nicht gezahlt werden, wenn die Immobilie an den Ehepartner übertragen wird – auch im Falle einer Scheidung. Wird die Immobilie an Verwandte übertragen oder vererbt, muss die Grunderwerbsteuer ebenfalls nicht gezahlt werden. Hierbei ist unter Umständen jedoch die Erbschafts- oder Schenkungssteuer zu beachten.

Die Umsatzsteuer für Notar- und Maklerkosten

Weiterhin müssen Immobilienkäufer die Umsatzsteuer auf anfallende Notar- und Maklerkosten entrichten. Im Gegensatz zum Verkäufer kann der Käufer die prozentuale Steuer der Maklerprovision nicht steuerlich geltend machen.

Wie kann die Steuerlast gesenkt werden?

Aufgrund der zu verrichtenden Steuern können die Kosten für den Erwerb einer Immobilie um einiges steigen. Es gibt jedoch besondere Umstände, unter denen der Erwerber einer Immobilie durchaus Steuern sparen kann. Die Beratung durch einen Steuerberater sollte in diesen Fällen unbedingt in Anspruch genommen werden.

1. Immobilie als Kapitalanlage

Wird die Immobilie nicht zur Eigennutzung, sondern als Kapitalanlage gekauft und vermietet, bieten sich einige steuerliche Vorteile. So können etwa die Zinsen der Finanzierung steuerlich abgesetzt werden, ebenso wie die Grunderwerbsteuer als auch die Notarkosten. Die jährliche Grundsteuer kann im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden.

2. Jobbedingter Umzug

Erfolgte der Kauf der Immobilie aufgrund eines jobbedingten Umzugs, können diese Kosten unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls als Werbungskosten geltend gemacht werden.

3. Renovierungsarbeiten

Ist die erworbene Immobilie renovierungsbedürftig oder soll im Rahmen der energetischen Sanierung modernisiert werden, können die Handwerkerkosten in Höhe von bis zu 1.200 Euro erstattet werden. Bei einer Modernisierung sind sogar steuerliche Vorteile in Höhe von bis zu 40.000 Euro (maximal 20 Prozent der Gesamtkosten) möglich. Diese Steuervorteile werden in der Regel über drei Jahre verteilt.

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