Viele Menschen kaufen sich gemeinsam mit Ihrem Ehepartner eine Wohnung oder ein Haus. Immobilien sind eine gute Investition, die Kreditzinsen sind niedrig und es gibt keinen Vermieter, mit dem sie sich herumärgern müssen. Mit zwei Gehältern ist es in der Regel leicht möglich, die monatlichen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
Steht eine Trennung an, können Probleme auftauchen. Oftmals werden diese anfangs verdrängt. Der Liebeskummer verhindert, das Alltagsleben wie gewohnt zu bewältigen. Einige verschließen sich zunächst, andere möchten in jedem Fall ihren Ex zurück. Ist das Scheitern der Ehe unwiderruflich, muss die getrennte Zukunft in Angriff genommen werden. Dazu gehört für Immobilienbesitzer die Frage, was mit dem Haus oder der Wohnung geschehen soll.
Wer darf das Haus behalten?
Wurde kein Ehevertrag geschlossen, besteht die sogenannte Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet für den Fall einer Scheidung, dass das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen aufgeteilt wird. Die zuvor bestandenen Vermögenswerte werden abgezogen, übrig bleibt der Zugewinn, der zu gleichen Teilen den jeweiligen Ehepartnern zusteht. Gleiches gilt für die Schulden, beide müssen sie zur Hälfte übernehmen.
Wer bewohnt das Haus in der Trennungszeit?
Bis eine Ehe rechtskräftig geschieden ist, haben beide Eheleute das Recht, in der Immobilie zu wohnen. Es ist nicht möglich, dass einer den anderen vor die Tür setzt. Da es nach einer gescheiterten Beziehung jedoch oft nicht machbar ist, zusammen unter einem Dach zu leben, zieht meist einer der Partner aus.
Die Scheidung ist vollzogen – wer bekommt das Haus?
Die ehemaligen Partner müssen nach der Scheidung gemeinsam entscheiden, wie die Angelegenheit mit der Immobilie gehandhabt wird. Es gibt folgende Möglichkeiten:
- Verkauf
- Vermietung
- einer der Ehepartner bleibt dort wohnen
- das Haus wird räumlich geteilt und von beiden genutzt
- Zwangsversteigerung
Hausverkauf
Damit die Immobilie verkauft werden kann, müssen beide Partner einverstanden sein. Ist ein Abnehmer gefunden, geht der Erlös zu gleichen Teilen an die Beteiligten. Noch offene, gemeinsame Schulden, die für das Haus entstanden sind, werden zuvor abgezogen.
Hausvermietung
Bei der Hausvermietung sind sowohl die Einnahmen als auch die Kosten zu teilen, die beispielsweise für die Instandhaltung oder das Zurückzahlen der Schulden anfallen. Diese Variante funktioniert jedoch nur, wenn es den ehemaligen Partnern weiterhin möglich ist, vernünftig miteinander umzugehen.
Weiterbewohnung durch einen Partner
Bleibt einer der Ehepartner in der Immobilie wohnen, werden Hausraten und Grundsteuer nach dem jeweiligen Eigentumsanteil aufgeteilt. Der Verdienst der beiden Beteiligten spielt dabei keine Rolle. Die Nebenkosten sind von demjenigen zu tragen, der das Haus bewohnt.
Hausteilung
Größere Immobilien lassen sich oft in zwei oder mehrere Wohnungen aufteilen. Damit rechtlich alles seine Richtigkeit hat, sollten die neuen Eigentumsverhältnisse von einem Notar in Form einer Teilungserklärung beurkundet werden.
Zwangsversteigerung
Kommt es zu keiner Einigung zwischen geschiedenen Eheleuten, muss die Immobilie zwangsversteigert werden. Dies kann auch gegen den Willen eines unnachgiebigen Partners geschehen. Von einem Sachverständigen wird der Wert des Hauses festgelegt. Er gilt für das Einstiegsgebot als Untergrenze. Da dieser teilweise bis zu 30 Prozent unter dem Marktwert liegt und somit erhebliche Verluste entstehen, sollte eine Zwangsversteigerung in jedem Fall vermieden werden.
Veröffentlicht von:
- Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Bauen-Wohnen-Aktuell.de an. Sie schreibt als Journalistin über Hausbau, Inneneinrichtung, Energiesparen, Gartengestaltung, Pflanzen und Haustiere, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@bauen-wohnen-aktuell.de
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