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Wie kann ich mein neues Gartenhaus versichern?

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Birgit K. aus Fellbach:
Im Frühling wollen wir uns neben unser Wohnhaus ein neues Gartenhaus bauen. Wie müssen wir es versichern?

2016-03-24-Krokusse
Foto: ARKM

Rolf Mertens, Versicherungsexperte von ERGO:
Ein Gartenhaus auf demselben Grundstück wie Ihr Wohngebäude ist als Nebengebäude über die Wohngebäudeversicherung mitversichert. Zu Nebengebäuden zählen alle Leicht- und Holzbauten auf dem Grundstück. Die Wohngebäudeversicherung deckt beispielsweise Unwetterschäden durch einen Sturm oder die Aufräum- und Entsorgungsarbeiten nach einem Brand ab. Wichtig: Alle Nebengebäude müssen in der Versicherungspolice aufgeführt sein. Deshalb sollten Sie am besten gleich Ihren Versicherer über das neue Gartenhaus informieren. Die Innenausstattung des Gartenhauses sowie die Gartenmöbel oder Gartengeräte sind hingegen über die bestehende Hausratversicherung des Eigenheims abgedeckt. Diese kommt unter anderem für Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl oder bei Sturm auf. Aber: Die versicherten Sachen müssen sich zum Zeitpunkt des Schadens im Gartenhaus befinden! Im Einzelfall können Sie Gartenmöbel und Gartengeräte auch gegen einfachen Diebstahl versichern. Dann müssen Sie die Geräte bei Abwesenheit oder in der Nacht nicht einschließen.


Quellennachweis: ERGO Versicherungsgruppe AG

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