Garten & Outdoor

Wer zahlt bei umgestürzten Bäumen den Schaden?

Regelmäßige Baumkontrollen sind wichtig

Dauerregen, große Trockenheit, stärkere Winde. Der Klimawandel wird seit einigen Jahren auch in unserer Region immer sichtbarer. Gerade Bäume leiden unter diesen extremen Bedingungen. Inzwischen sind vier von fünf Bäumen krank, wie der Waldzustandsbericht 2022 zeigt – mit Folgen für Baumbesitzer. Wie Sie sich und andere schützen können und welche Maßnahmen notwendig sind, damit die Versicherung Sturmschäden durch Baumbestand bezahlt, erfahren Sie hier.

Herausforderungen des Klimawandels für Baumbesitzer

Der Klimawandel ist eine Herausforderung, nicht nur für Gemeinden und Städte, sondern und insbesondere für Besitzer von Eigenheimen und Unternehmen auf deren Grundstücke Bäume stehen. Auch für sie ist die Veränderung des Klimas mit ganz besonderen Herausforderungen verbunden, auf die es sich einzustellen gilt. Denn: Wer bezahlt, wenn es zu einem Schaden durch herunterfallende Äste oder gar umfallende Bäume kommt, wer, wenn Personen- oder Sachschäden auf dem eigenen Grundstück entstehen und wer bezahlt, wenn der eigene Baum Schäden auf fremden Grundstücken verursacht?


Verantwortung und Bedeutung von Baumkontrollen

Ohne regelmäßige Baumkontrollen zahlen Versicherung für Sturmschäden erst ab Windstärke 8
Bild von Alexander Fox | PlaNet Fox auf Pixabay

Grundsätzlich ist es so, dass der Besitzer eines Baumes auch für die sogenannte Verkehrssicherheit des Baumes verantwortlich ist. Teil dieser Verantwortung ist die regelmäßige Kontrolle von Baumbeständen. Diese Kontrollen müssen durch zertifizierte Baumkontrolleure durchgeführt werden. Julia Tabbert, Inhaberin von Ast und Strauch Tabbert in Rüthnick: „Wir prüfen die Krone, den Stamm, den Stammfuß, das Baumumfeld und den Untergrund, auf dem der Baum steht. Diese Überprüfung zeigt uns, ob die Stand- und Verkehrssicherheit des Baumes gewährleistet ist und welche Maßnahmen gegebenenfalls zur Sicherung notwendig sind, wenn ein Baum Krankheitssymptome zeigt.“ Wichtig sind diese regelmäßigen Kontrollen nicht nur für die Sicherheit von Menschen und Gebäuden, sondern und insbesondere für die Versicherung, die für die Sturmschäden aufkommen soll. „Die Versicherung bezahlt Schäden in der Regel nur dann, wenn die erforderlichen Baumkontrollen durchgeführt wurden und ein entsprechendes Protokoll der Baumkontrolle vorliegt“, so Carsten Budde von der Allianzversicherung in Neuruppin. „Leider müssen wir Geschädigte immer wieder erklären, dass sie dieser Verantwortung nicht nachgekommen sind und die Versicherung deshalb die entstandenen Schäden nicht übernimmt.“ Das gilt für Schäden auf dem eigenen Grundstück und auch für Schäden, die auf dem Nachbargrundstück entstanden sind. „Schäden durch extremen Witterungsniederschlag, sogenannten Starkregen, sind nur versichert, wenn Wohngebäude- und Hausratversicherung den Einschluss ‚Weitere Naturgefahren‘ enthalten“, ergänzt Carsten Budde.

Regelungen zur Schadenshaftung bei Baumunfällen

Wer bezahlt nun was? Der einfachste Fall ist, wenn der Baum oder Teile des Baumes bei Sturm oder Starkregen auf das eigene Grundstück kracht und Schaden anrichtet. In diesem Fall bezahlt die Gebäudeversicherung den Schaden. Fällt der Baum bei niedrigeren Windgeschwindigkeiten oder krankheitsbedingt um, bezahlt die Versicherung nicht, wenn kein Protokoll über eine Baumkontrolle vorliegt. Wurde der Baum jedoch in den letzten 12 Monaten kontrolliert, haftet unter Umständen das Unternehmen, das die Baumkontrolle durchgeführt hat, beziehungsweise dessen Versicherung. Was aber, wenn der Baum oder Äste auf dem Nachbargrundstück oder auf einem fremden Fahrzeug einschlagen? Wenn das durch einen Sturm verursacht wurde, muss sich der Nachbar mit seiner Gebäudeversicherung und der Autofahrer mit seiner Kaskoversicherung auseinandersetzen und dort den Schaden geltend machen. Wenn der Baum allerdings ohne Sturm umfällt und auf das Nachbargrundstück oder Auto donnert, haftet der Baumbesitzer und kann den Schaden durch die eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht regulieren lassen. Diese prüft einerseits, ob Baumkontrollen durchgeführt wurden und ob die Ansprüche des geschädigten Nachbarn gerechtfertigt sind. In gleicher Weise verhält es sich übrigens auch bei Personenschäden. Regelmäßige Baumkontrollen sind also in vielerlei Hinsicht sinnvoll und ersparen im Schadensfall viel Ärger und oft sehr hohe Kosten.

Quelle: PRESSEHERZ

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Bauen-Wohnen-Aktuell.de an. Sie schreibt als Journalistin über Hausbau, Inneneinrichtung, Energiesparen, Gartengestaltung, Pflanzen und Haustiere, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@bauen-wohnen-aktuell.de

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Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Bauen-Wohnen-Aktuell.de an. Sie schreibt als Journalistin über Hausbau, Inneneinrichtung, Energiesparen, Gartengestaltung, Pflanzen und Haustiere, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@bauen-wohnen-aktuell.de

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