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Verbraucherzentrale: Stellungnahme zur Reform der BEG

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Die Bundesregierung richtet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu aus. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat hierzu eine Stellungnahme veröffentlicht und schlägt konkrete Maßnahmen vor, um die Förderung verbraucher- und klimafreundlich zu optimieren.

Insgesamt wurde das Fördervolumen im Vergleich zum Vorjahr zwar leicht erhöht, gleichzeitig werden die Fördersätze durchweg abgesenkt. Gas- und Gas-Hybrid-Heizungen fallen vollständig aus der Förderung heraus. Darüber hinaus ist die Umsetzung des Effizienzhaus(EH)-Standards 100 bei der Komplettsanierung und die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) zukünftig nicht mehr förderfähig.

Hinzugekommen ist ein Austauschbonus für Gasheizungen sowie ein Bonus bei der Sanierung von Gebäuden, die in die Klasse der „Worst-Performing-Buildings“ fallen. Als „Worst-Performing-Buildings“ gelten Gebäude, die „auf Grund des energetischen Sanierungsstandes zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestandes gehören“ (Quelle: KfW-Information für Banken 19/2022). Wegen der geringen Nachfrage wird die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen der KfW eingestellt, ebenso entfällt die Zuschussförderung bei der Komplettsanierung zugunsten von Tilgungszuschüssen und Zinsverbilligungen für neu gewährte Förderkredite.

Der vzbv begrüßt

  • den Wegfall der Förderung für gasverbrauchende Heizungen.
  • den Wegfall des EH100-Standards bei der Komplettsanierung und des iSFP-Bonus.
  • die Erhöhung des Fördermittelrahmens, die Einführung neuer Boni für den Austausch von Gasheizungen und die Sanierung besonders ineffizienter Gebäude.

Der vzbv fordert

  • die Fördermittel für die BEG auf jährlich 25 Mrd. Euro zu erhöhen.
  • die Fördersätze für Komplettsanierungen wieder auf das Niveau von 2022 anzuheben.
  • die Prüfung, ob die Förderung für die Umsetzung des EH85-Standards gestrichen werden soll.
  • die Wiederaufnahme der Zuschussförderung für Komplettsanierungen und die Aufstockung des Bonus für die „Worst-Performing-Buildings“.
  • die Fördersätze für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle im Vergleich zur Anlagentechnik besser zu stellen.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)

Veröffentlicht von:

Amei Schüttler
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