Mit technischer Raffinesse für den Denkmalschutz – Die Fluchtweggaupe als zweiter Rettungsweg
Viele Bauherren kennen das Problem, das sich stellt, wenn im Rahmen von Sanierungsarbeiten das Dachgeschoss eines denkmalgeschützten Gebäudes als Wohnraum ausgebaut werden soll. Neben der nötigen Belichtung muss die früher oftmals als Kaltraum genutzte Fläche über ausreichende Fluchtwege verfügen. Während meist zwar eine Haupttreppenanlage vorhanden ist, stellt vor allem die Frage nach einem zweiten Fluchtweg, der aus bauordnungsrechtlichen Gründen dringend notwendig ist, Problempotenzial dar. Dabei gilt zu bedenken, dass der Erhalt der historischen Dachlandschaft mit interessanten Charakteristiken wie spezielle Dachformen oder Aufbauten zu einem wichtigen Teil des Denkmalschutzes gehört. „Nicht immer können große Dachflächenfenster oder Gaupen, auch als Gauben bekannt, die Möglichkeit eines zweiten Fluchtweges bieten. Für diese Fälle braucht es eine individuelle Lösung“, so Tassilo Soltkahn, Architekt und Vorstand der Soltkahn AG. Er entwickelte die sogenannte Fluchtweggaupe und ließ sie durch das Deutsche Patent- und Markenamt schützen.
Geniale Idee mit einfacher Handhabung
Bei diesem System lassen sich zwei in Trittstellung gebrachte Stufen über die Traufe hinweg nach außen klappen, sodass sie eine geeignete Rettungsfläche für die Feuerwehr bieten. Die Besonderheit besteht darin, dass die Fluchtweggaupe in geschlossenem Zustand als solche unsichtbar bleibt und damit der ursprüngliche Charakter des Gebäudes keine Beeinträchtigung erfährt. Durch den leichtgängigen Gasdruckfedermechanismus können auch schwächere Personen in einem Notfall die Fluchtweggaupe öffnen. Gleichzeitig generiert Tassilo Soltkahn mit dem Hebelmechanismus eine Netzunabhängigkeit des Systems, das damit ebenfalls so gut wie wartungsfrei ist. Nach außen hin sorgt der klappbare Teil für eine Art Sichtschutz. Aus bautechnischer Sicht ähnelt die Fluchtweggaupe damit einem Balkon. Im Hinblick auf feuertechnische Ansprüche übertrifft die Fluchtweggaupe die Anforderungen, da die zu rettenden Personen im Brandfall bereits von unten gut sichtbar und zudem vor der Rauchentwicklung gut geschützt sind. Wärme- und feuchtschutztechnisch ist die Fluchtweggaupe den Erwartungen ebenfalls gewachsen und für Dachneigungen von 25 bis zu 50 Grad anpassbar. Die benötigte Mindestgröße für Fenster als Rettungswege von 0,9 x 1,2 Meter bleibt mit der Wahrung der Form der Fledermausgaupen erhalten. Auch die Kosten einer solchen Fluchtwegrealisierung unterschreiten den der gängigen Alternativen, wie Feuerleitern. Zudem beeinträchtigt das patentierte System weder optisch noch funktionell das Gebäude und für diese Art des Fluchtweges ist keine Bauartzulassung gemäß Landesbauordnung erforderlich.
Herrenhaus
Das 1754 erbaute Schloss Stülpe stellte seine Besitzer, die das Gutshaus und die angrenzende Schmiede, das Gesindehaus, die Pferdestallungen sowie den Schlosspark im Jahr 2006 erwarben, vor eine ähnliche Herausforderung. Sie planten das Schloss als Hotel auszubauen, wobei auch das Dachgeschoss nutzbar gemacht werden sollte. Hier galt es sowohl den Wunsch danach, die barocke Gesamtform des Gebäudes zu bewahren, als auch die baurechtlichen Bestimmungen des Denkmalschutzes zu berücksichtigen. Die kleinen charismatischen Fledermausgaupen des Schlosses ohne Drempel boten keine geeignete Lösung für den baurechtlich notwendigen zweiten Fluchtweg. „Mit dem Einbau der Fluchtweggaupe, die ich mir patentieren ließ, kann nun auch das charmante Dachgeschoss als Wohnraum genutzt werden“, so Soltkahn. Das denkmalgeschützte Schloss erstrahlt seither wieder in seiner historischen Rarität und wird erfolgreich als Hotel genutzt.
Weitere Informationen unter: www.soltkahn.de
Quellennachweis: Borgmeier Public Relation
Veröffentlicht von:
- Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Bauen-Wohnen-Aktuell.de an. Sie schreibt als Journalistin über Hausbau, Inneneinrichtung, Energiesparen, Gartengestaltung, Pflanzen und Haustiere, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@bauen-wohnen-aktuell.de
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Nicht unerwähnt bleiben sollte die Tatsache, daß die beschriebene Rettungsweggaupe keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung hat. In manchen Bundesländern wird diese Art des zweiten Rettungsweges seitens der Feuerwehr nicht als Angriffsweg für die Feuerwehr anerkannt und erfüllt somit planerisch ihren Zweck nicht. Sollte sich jemand für diese Art des 2.Rettungsweges entscheiden ist er gut beraten im Vorfeld die Zustimmung der Feuerwehr bzw. des jeweiligen Brandschutzprüfers einzuholen. Bei Bauvorhaben welche keinen Brandschutzprüfer erfordern steht der Ersteller des Brandschutznachweises in der Verantwortung.