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Wie viel Licht ist zumutbar?

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Alle Jahre wieder: Meterlange, bunt blinkende Lichterketten schmücken Bäume, Balkon und Fassade. Allerdings auch zum Leidwesen von Weihnachtsmuffeln, die sich mit kletternden Nikoläusen und leuchtendem Weihnachtsschmuck an Nachbars Haus nicht anfreunden können. Hier stellt sich die Frage: Wie viel Lichterpracht ist zumutbar?

Bild: tdx/homesolute.com
Bild: tdx/homesolute.com

Experten weisen laut tdx-Themendienst darauf hin, dass Mieter und Eigentümer ihren Wohnraum nach ihrem eigenen Geschmack gestalten dürfen, worunter auch die Außenseite der Wohnungstür sowie Balkon oder Garten fallen.

Wird jedoch auch das nachbarliche Schlafzimmer von den blinkenden Weihnachtsdekorationen erhellt, sieht die Rechtslage anders aus. Zwar muss generell der fragwürdige Geschmack von Nachbars Dekoration geduldet werden, den Schlaf muss sich allerdings niemand davon rauben lassen.

Quelle: tdx

Veröffentlicht von:

Redaktion
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