(djd). Viele Tausende Altbauten in Deutschland sind noch gar nicht oder nur schlecht gedämmt. Um dies zu ändern, hat die Bundesregierung in ihrem Klimapaket auch einen neuen Steuerbonus für die Dämmung beschlossen. Was sollten Hausbesitzer dazu wissen?
1. Dämmen ist aktiver Klimaschutz
Privathaushalte sind für ein gutes Viertel des Endenergieverbrauchs in Deutschland verantwortlich. Und davon wiederum gehen drei Viertel allein für die Raumwärme drauf, berichtet das Umweltbundesamt. Vor allem in alten, noch gar nicht oder schlecht gedämmten Häusern wird viel Energie verschwendet – durch Wärme, die über die Hausfassade einfach nach außen entweicht. Die Dämmung von Fassaden und Dach gehört somit zu den wichtigsten Sanierungsmaßnahmen im Altbau. Die Wärme bleibt im Haus, die Heizkosten sinken und die Umwelt profitiert von einem geringeren Energieverbrauch.
2. Welche Vorteile bietet das Klimapaket für die Dämmung?
Ein wesentlicher Bestandteil des Klimapakets ist ein neu beschlossener Steuerbonus für die Dämmung von selbst genutztem Wohnraum. Gültig ist die neue Regelung seit Jahresbeginn 2020. Immobilieneigentümer erhalten über die Einkommensteuer, verteilt auf drei Jahre, 20 Prozent der Investitionskosten zurück. Dies ist begrenzt bis zu einer maximalen Fördersumme von 40.000 Euro pro Objekt. Der Bonus wird von der Steuerschuld abgezogen. „Wer beispielsweise 25.000 Euro investiert, erhält also insgesamt 5.000 Euro über die Steuer zurück“, erklärt Serena Klein, Sprecherin der Geschäftsführung des Industrieverbands Hartschaum e.V. (IVH).
3. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Vom Steuerbonus aus dem Klimapaket profitieren Einzelmaßnahmen im Bereich energetische Sanierung, die frühestens 2020 begonnen werden. Erlaubt sind Maßnahmen wie die Dämmung von Fassade und Dach. Das Verfahren ist dabei denkbar einfach gehalten: Um den Steuerbonus beantragen zu können, reicht der Nachweis eines Fachhandwerksbetriebs, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden.
4. Wie kann die Dämmung erfolgen?
Wichtig für die Förderung ist die Planung und Ausführung durch einen Fachhandwerker. Seit Jahrzehnten bewährt für die Fassadendämmung ist etwa EPS-Hartschaum. Das Material ist langlebig sowie nachhaltig und einfach zu verarbeiten. Mehr Details zur Förderung und Rechenbeispiele gibt es unter [https://mit-sicherheit-eps.de/newsundpresse/eps-daemmung-von-der-steuer-absetzen].
5. Können andere Förderprogramme mit dem Steuerbonus kombiniert werden?
Nein, es ist nur eine einmalige Förderung erlaubt. Wenn Sie sich für den Steuerbonus aus dem Klimapaket entscheiden, können Sie keine zusätzlichen Zuschüsse beispielsweise bei KfW oder BAFA beantragen. Dafür ist die steuerliche Förderung in der Beantragung und in der Abwicklung auch besonders unkompliziert gestaltet.
6. Haben sich auch die anderen Förderprogramme geändert?
Ja, im Zuge des Klimapakets sind bei den KfW-Förderprogrammen Änderungen der Konditionen beschlossen worden, die ebenfalls seit Januar 2020 gelten. So wurde etwa der Tilgungszuschuss für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder beim Kauf von saniertem Wohnraum um 12,5 Prozent erhöht. Die maximale Kreditsumme beträgt nun 120.000 Euro. Bei den KfW-Programmen sind teils höhere Vorgaben zu erfüllen als beim Steuerbonus. So muss etwa verpflichtend ein Energieberater eingeschaltet werden, das ist beim Steuerprogramm freiwillig.
Veröffentlicht von:
- Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Bauen-Wohnen-Aktuell.de an. Sie schreibt als Journalistin über Hausbau, Inneneinrichtung, Energiesparen, Gartengestaltung, Pflanzen und Haustiere, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@bauen-wohnen-aktuell.de
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