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Die Mitnahme des Energieversorgers ist heute dank Internet kein Problem mehr

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Steht das Umzugsdatum fest? Sind arbeitsfreie Tage fürs Ein- und Auspacken der Kartons eingeplant? Passen große Möbelstücke durch die Türen der neuen Räume? Was muss in der alten, was eventuell in der neuen Wohnung renoviert werden? Sind genügend Helfer oder eine professionelle Umzugsfirma eingeplant? Sind Telefon, Internetanschluss und Post umgestellt? „Bei einem anstehenden Wohnungswechsel gibt es so viel zu beachten, dass die ‚Mitnahme‘ des Strom- und Gasanbieters schon mal auf der Strecke bleiben kann“, hat Oliver Schönfeld vom Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de beobachtet. Dabei ist die entsprechende Ummeldung inzwischen schnell, einfach und ohne aufwändigen Schriftverkehr online durchführbar.

Minimaler Aufwand für die Mitnahme des Energieanbieters


Nicht nur das Mobiliar, auch Strom, Gas, Telefon und Internet müssen bei einem Wohnungswechsel mit umziehen. Foto: djd/E.ON Energie Deutschland/Africa Studio - Fotolia
Nicht nur das Mobiliar, auch Strom, Gas, Telefon und Internet müssen bei einem Wohnungswechsel mit umziehen.
Foto: djd/E.ON Energie Deutschland/Africa Studio – Fotolia

Auf einem neuen Portal bietet beispielsweise der Energieversorger E.ON unter www.eon.de/umzug umfassende Informationen darüber an, was vor, während und nach dem Wohnungswechsel alles zu beachten ist. In einer Checkliste lassen sich alle wichtigen Punkte einfach ausfüllen und abhaken. In einem Online-Formular kann die Mitnahme des Strom- und Gasanbieters mit minimalem Aufwand organisiert werden. Im Umzugsformular sind lediglich Name, alte und neue Adresse sowie das genaue Umzugsdatum einzutragen. Nach telefonischer Bestätigung kümmert sich ein Energieberater darum, den Kunden pünktlich ab- und an der neuen Adresse wieder anzumelden. Den Umzugstermin kann man schon lange vor dem geplanten Termin melden, da der Schlusszählerstand einfach online nachgereicht werden kann.

Zählerstände ins Übergabeprotokoll aufnehmen

Zu beachten ist beim Umzug auch die Wohnungsübergabe an den Vermieter. Zählerstände für Strom und Erdgas gehören auf jeden Fall ins Übergabeprotokoll, um nachträgliche Diskussionen zu vermeiden. Geprüft werden sollte auch, ob sich ein Tarifwechsel lohnt, wenn beispielsweise eine größere Wohnung bezogen oder Nachwuchs erwartet wird.

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