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Die Gesetzlichen Vorgaben für Neubauten ändern sich ab 2016

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Die staatlichen Vorschriften für Neubauten werden strenger. Ab Januar 2016 schreibt die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) für neue Häuser einen um 25 Prozent niedrigeren Jahresprimärenergiebedarf als bisher vor. Was bedeutet dies für künftige Bauherren?

Wer sich bei Planung und Finanzierung seines Neubaus ausführlich über die staatlichen Vorschriften und Möglichkeiten informiert, kann guten Gewissens in die Zukunft blicken. Foto: djd/www.scanhaus.de
Wer sich bei Planung und Finanzierung seines Neubaus ausführlich über die staatlichen Vorschriften und Möglichkeiten informiert, kann guten Gewissens in die Zukunft blicken.
Foto: djd/www.scanhaus.de

Besser als die Vorschriften sein

„Der Jahresprimärenergiebedarf gibt an, wie viel Energie für Heizung, Lüftung und Warmwasser im Verlauf eines durchschnittlichen Jahres benötigt wird. Künftig müssen Neubauten noch energieeffizienter sein, somit steigen die Anforderungen an die Gebäudehülle und an die Heizung eines neu zu errichtenden Hauses“, weiß Sandra Jordan, Architektin beim Fertighausanbieter ScanHaus Marlow. Vorausschauend baut, wer sich nicht mehr nur mit den Mindeststandards der EnEV begnügt, denn diese können schlimmstenfalls kurz nach der Fertigstellung des Hauses schon wieder überholt sein. „Besser ist es, mit seiner Immobilie die Werte der neuen EnEV noch einmal um etwa 20 Prozent zu unterschreiten, wie wir dies in der Grundausstattung unserer Hauslinie ‚Classic Line‘ mit Gasbrennwerttherme und Solaranlage für die Warmwasseraufbereitung machen“, erklärt Sandra Jordan.

Förderstandards ändern sich

Ab April 2016 ändert die KfW-Bankengruppe ihre Förderstandards. Nach sieben Jahren fällt das sogenannte Effizienzhaus 70 ab diesem Zeitpunkt aus den staatlichen Zuschüssen heraus. Die erste Förderstufe wird dann die KfW-Effizienzklasse 55 sein. Ein Neubau nach diesem Standard hat einen Jahresprimärenergiebedarf von nur 55 Prozent eines vergleichbaren Eigenheims nach EnEV. „Bei unseren Eigenheimen lässt sich ein KfW-Effizienzhaus 55 bereits mit einer kostenüberschaubaren Ausstattung mit Luft-/Wasserwärmepumpe und Fußbodenheizung erreichen. Mit weiteren zusätzlichen Bauteilen wie einer Thermobodenplatte und einer Verstärkung der Außenwanddämmung erzielen Bauherren sogar schon die nächste Stufe KfW 40“, erläutert Architektin Jordan. Unter www.scanhaus.de gibt es mehr Informationen.

Quelle: djd

Veröffentlicht von:

Redaktion
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