Für neun von zehn Deutschen ist laut TNS Infratest Wohneigentum eine sichere Altersvorsorge. Die gute Nachricht für angehende Bauherren: Sie profitieren nicht nur von den aktuell niedrigen Zinsen, sondern auch von einer Vielzahl staatlicher Fördermaßnahmen und können so ihre finanzielle Belastung reduzieren. Karsten Eiß von der Bausparkasse Schwäbisch Hall erklärt, welche Maßnahmen sich für wen lohnen.
Wer eine Immobilie kaufen oder sanieren möchte, dem greift Vater Staat mit zahlreichen Förderprogrammen unter die Arme. Das Problem: „Viele Bauherren wissen nicht, dass sie förderberechtigt sind und verzichten auf die Zuschüsse“, erklärt Eiß. „Dadurch entgeht vielen Häuslebauern bares Geld.“
Wohn-Riester – „Turbo“ für die Eigenheimfinanzierung:
Noch den meisten Bauherren bekannt sein dürfte die Eigenheimrente, auch Wohn-Riester genannt. Dieser wirkt dank hoher staatlicher Zulagen auf die eigenen Sparleistungen wie ein Turbo für die Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums. „Die Zuschüsse über den Wohn-Riester lassen sich sowohl zur Eigenkapitalbildung als auch zur Tilgung oder Umschuldung eines Baukredits einsetzen“, erklärt Eiß. „Dank den Zuschüssen für Kinder und Ehepartner kann beispielsweise eine vierköpfige Familie im Jahr bis zu 908 Euro extra für die Finanzierung aufbringen.“ Zu den Zulagen können handfeste Steuervorteile hinzukommen.
Nicht verschenken: Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie:
Weniger bekannt dürfte den meisten künftigen Bauherren die Arbeitnehmer-Sparzulage sein. Dabei wartet auch hier bares Geld auf sie. Hinter dem Begriff verstecken sich vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers. Davon profitieren Arbeitnehmer gleich doppelt: Sie können den Zuschuss auf einen Bausparvertrag einzahlen und sich gleichzeitig die Arbeitnehmer-Sparzulage von bis zu 43 Euro im Jahr sichern. Wer darüber hinaus noch bis zu 512 Euro im Jahr für seinen Bausparvertrag aufbringt, dem gewährt der Staat zusätzlich noch die Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 Prozent. Die erhält allerdings nur, wer das Guthaben auch für Maßnahmen rund ums Bauen und Wohnen einsetzt.
Bauwillige sollten allerdings beachten, dass für viele von Vater Staat gewährte Zuschüsse Einkommensgrenzen gelten. Wer mehr verdient und trotzdem von öffentlichen Fördermöglichkeiten profitieren will, sollte sich vor allem die Angebote der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ansehen.
KfW und BAFA fördern einkommensunabhängig:
Die KfW hält für Bauherren ein ganzes Bündel von Förderprogrammen mit zinsgünstigen Darlehen oder direkten Zuschüssen bereit. So können zum Beispiel im Rahmen des KfW-Wohneigentumsprogramms Bau- oder Kaufwillige für den Bau oder Erwerb einer selbst genutzten Immobilie ein Darlehen von bis zu 50.000 Euro mit einem effektiven Jahreszins von derzeit 0,75 Prozent erhalten. Wer sein Traumhaus zum Beispiel nach den Energieeffizienzkriterien der KfW baut oder saniert, hat die Möglichkeit, zusätzlich zu der Förderung aus dem Wohneigentumsprogramm ein Darlehen in Höhe von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit (0,75 Prozent effektiver Jahreszins) oder direkte Zuschüsse zu erhalten. Auf der Suche nach den passenden Programmen hilft der Online-Produktfinder: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Produktfinder/
Energiebewusste Bauherren, die beispielsweise ihre Heizungsanlage modernisieren wollen, erhalten zudem Unterstützung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dieses fördert die Energieberatung durch einen Bausachverständigen mit bis zu 60 Prozent, maximal jedoch mit 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Wer anschließend seine Heizungsanlage ganz oder in Teilen auf erneuerbare Energien umstellt, erhält je nach eingesetzter Technologie weitere Zulagen.
Der Kinderbonus: Bundesländer unterstützen Familien zusätzlich:
Zusätzlich zu den Fördermöglichkeiten, die der Bund gewährt, können Häuslebauer auch noch von Zuschüssen einzelner Länder profitieren. Diese richten sich vor allem an Familien mit Kindern. Unter www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/foerderung/kommunen/suche/ finden Interessierte einen Überblick über regionale Förderprogramme.
Um im vollen Umfang von den Förderungen zu profitieren, sollten Bauherren jedoch die Zeit im Blick haben. „Zuschüsse müssen in der Regel vor Bau- bzw. Sanierungsbeginn beantragt werden“, erklärt Eiß. „Außerdem sollte geprüft werden, ob die Anträge im ‚Windhund-Verfahren‘, d. h. entsprechend der Reihenfolge ihrer Einreichung, genehmigt werden oder ob jeder ganzjährig die Mittel erhalten kann.“
Quellennachweis: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
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