Zur Vorbereitung auf die Wintermonate:
• Frostschäden an Leitungen im Haus verursachen hohe Reparaturkosten
• Wohngebäude- und Hausratversicherung helfen bei teuren Schäden
• DVAG-Service-Tipps, um Haus und Leitungen vor Frostschäden zu schützen
Bleiben die Temperaturen im Winter anhaltend unter dem Gefrierpunkt, besteht die Gefahr, dass Wasser in Leitungen oder Heizungsrohren einfriert. Ein riskantes Szenario für Mieter und Hausbesitzer, denn bei Tauwetter dehnt sich das gefrorene Wasser wieder aus, wodurch das Rohr platzen kann. Gefährdet sind vor allem Leitungen in Außenwänden, in selten beheizten Räumen oder im Garten. Entstehen Risse in einer Leitung, dringt Wasser ins Mauerwerk. Das kann sehr kostspielige Schäden verursachen – und ist keine Seltenheit: Rund 1,5 Millionen geplatzte Leitungsrohre zählt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft jährlich. Die DVAG erklärt im Folgenden die Vorteile einer Hausrat- und Wohngebäudeversicherung und gibt Service-Tipps, damit es erst gar nicht zu Frostschäden kommt.
Bei Leitungsschäden hilft eine Wohngebäudeversicherung
Ein Rohrbruch ist einfach erkennbar: An Wänden oder Decken bilden sich feuchte Flecken – im schlimmsten Fall steht die Wohnung unter Wasser. „Ein Wasserschaden ist ärgerlich und auch teuer. Je nach Aufwand der Reparaturen können schnell Kosten von mehreren Tausend Euro entstehen“, erklären die DVAG-Experten. Damit der Eigentümer dann nicht in finanzielle Engpässe kommt, hilft eine Wohngebäudeversicherung dabei, die Kosten für den entstandenden Schaden am Gebäude abzufedern. „Entscheidend ist, dass das Risiko ‚Leitungswasser’ in der Police mit eingeschlossen ist“, raten die Vermögensberater. „Finanziell abgedeckt ist der Wasseraustritt durch versicherte Schadensereignisse wie etwa Bruch- oder Frostschäden an Leitungsrohren.“ Eine Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel zusätzlich auch Schäden, die durch einen Brand oder etwa Sturm und Hagel entstehen.
Mit der Hausratversicherung gegen Einrichtungsschäden schützen
Tropft es bei einem schweren Rohrbruch stark von der Decke, können schnell zusätzliche Schäden am Hausrat enstehen – etwa, wenn das Wasser auf empfindliche Einrichtungsgegenstände wie den Fernseher oder hochwertige Polstermöbel läuft. „Kommt es bei einem Leitungswasserschaden durch zum Beispiel Rohrbruch zu Sachschäden an Hausratgegenständen, ersetzt eine Hausratversicherung die beschädigte Einrichtung oder zahlt anfallende Reparaturkosten“, so die DVAG-Fachleute. „Versicherte sollten jedoch vorab prüfen, ob ihre Police auch Leitungswasserschäden mit einschließt.“ Entstandene Schäden sollten umgehend dem Versicherer gemeldet werden.
Tipps: Wie Haus und Leitungen vor Frostschäden geschützt werden können
• Alle Wohnräume durchgehend beheizen – dabei sollte die Raumtemperatur nicht unter 17 Grad Celsius fallen.
• Wird ein Gebäudeteil oder eine Wohnung nicht benutzt, sollten die Leitungen vor Frosteinbruch entleert und der Wasserzufluss abgedreht werden.
• Ratsam ist, Außenanschlüsse oder Leitungen im Gartenhäuschen zu entleeren und die Zuleitung zu schließen.
• Leitungen, die offen liegen, sollten durch gute Wärmedämmung isoliert werden oder durchwegs beheizt sein.
• Offen stehende Kellerfenster während der kalten Winterzeit schließen.
Quellennachweis: Deutsche Vermögensberatung AG
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