Jährlich sterben in Deutschland Schätzungen zufolge rund 600 Menschen durch Brände. Hauptursache ist nicht das Feuer selbst, sondern der Brandrauch in der Wohnung. Besonders in der Nacht ist das Risiko groß, denn dann schaltet auch der Geruchssinn beim Menschen in den Schlafmodus. Schon drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein. Der Geruchssinn ist im Schlaf also ausgeschaltet – der Hörsinn dagegen nicht. Durchdringende Geräusche wie der Piepton eines Rauchwarnmelders werden meistens wahrgenommen und können so Leben retten.
Vermieter stehen in der Pflicht
Gute Gründe also, warum Rauchwarnmelder inzwischen in insgesamt 13 Bundesländern verpflichtend vorgeschrieben sind. Als Mindestausstattung in Wohngebäuden gilt ein Warnmelder pro Schlafraum, Kinderzimmer und Flur – spezielle Geräte können aber auch in der Küche installiert werden. In fast allen Bundesländern mit einer Rauchwarnmeldergesetzgebung ist der Bauherr beziehungsweise Eigentümer für die Installation der Geräte verantwortlich (Ausnahme: Mecklenburg-Vorpommern), in vielen Bundesländern auch für die Wartung. Auf dem Markt gibt es deshalb Rauchwarnmelder, die speziell für die Bedürfnisse von Vermietern, Hausverwaltungen oder Wohnungsgesellschaften ausgelegt sind: Die Batterie ist sehr langlebig und fest mit dem Melder verbunden, sie muss daher nicht gewechselt und kann auch nicht gestohlen beziehungsweise vom Mieter zweckentfremdet werden.
Auch für den Einsatz in der Küche geeignet
Der Sicherheitsexperte ABUS etwa bietet mit dem Modell „HSRM30000“ (baugleich mit Modell RM20) einen kombinierten Rauch- und Hitzewarnmelder an, bei dem dank fest verbauter 3V-Lithium-Batterie mit bis zu zwölf Jahren Batterielebensdauer kein Batteriewechsel notwendig ist. Das Gerät setzt auf eine zuverlässige Bi-Sensor-Prozessor-Technologie, die eine optische Rauchdetektion mit der präzisen Analyse der Raumtemperatur vereint.
So reagiert es beispielsweise nicht auf ungefährlichen Dunst oder Wasserdampf, sondern nur bei einem tatsächlichen Brand. Damit eignet sich der „Lebensretter“ – im Gegensatz zu rein optischen Meldern – auch für den Einsatz in der Küche. Der kombinierte Rauch- und Hitzewarnmelder ist zertifiziert und TÜV-geprüft.
Mit Testspray den Rauchwarnmelder überprüfen
Als zusätzliches Serviceprodukt gibt es vom Hersteller ein Rauchwarnmelder-Testspray, das zur regelmäßigen Funktionsprüfung installierter Geräte genutzt werden kann. Speziell für schwer zugängliche Rauchwarnmelder genügt ein Druck auf die Sprühflasche, um mittels simuliertem Rauch die einwandfreie Funktionalität des Geräts zu prüfen (eine 125-Milliliter-Flasche reicht für circa 100 Testvorgänge). Unter www.abus.com gibt es alle weiteren Informationen.
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