Ein Treppenlift ist eine kostenintensivere Anschaffung. In den meisten Fällen ist er notwendig, um im Alter oder als körperlich eingeschränkte Person unabhängig leben zu können. Gerade in der derzeit unsicheren wirtschaftlichen Lage mit Leitzinsanhebung und Rezession überlegen sich die Menschen zweimal, ob sie eine größere Investition tätigen. Unabhängig von der aktuellen wirtschaftlichen Lage – ein Treppenlift ist und bleibt aber ein Hilfsmittel, welches die Mobilität in den eigenen vier Wänden erhält. Umso wichtiger ist es, dass sich Menschen, die einen Treppenlift benötigen, mit den Treppenlift-Zuschüssen und Förderungen für die Anschaffung von Treppenliften auseinandersetzen. Diese Zuschüsse hängen von vielen verschiedenen Faktoren wie etwa der Wohnsituation oder dem Pflegegrad ab. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Treppenlift-Zuschüsse zusammen und verschafft Ihnen einen Überblick.
Wer bezuschusst einen Treppenlift-Kauf?
Der Zuschuss der Krankenkassen/Pflegekasse
Die Krankenkasse bzw. die Pflegekasse übernimmt Kosten für einen Treppenlift-Kauf von bis zu 4.000 Euro pro Person. Hier ist es wichtig, zu betonen, dass der Zuschuss für bis zu vier Personen pro Antrag gewährt werden kann. Wohnen beispielsweise mehrere körperlich eingeschränkte Personen in einem Haushalt zusammen und kaufen sich zusammen einen Treppenlift, dann kann der Treppenlift-Zuschuss auch beispielsweise 8.000 Euro bei einem Ehepaar betragen. Aufgrund des zweiten Pflegestärkungsgesetzes gibt es mittlerweile die Möglichkeit einen Treppenlift-Zuschusses schon ab Pflegegrad eins. Hier gilt, dass Sie bereits vor der Beantragung des Zuschusses in einen Pflegegrad eingestuft sein sollten. Außerdem ist es wichtig, vor Einbau beziehungsweise Kauf des Treppenlifts die Förderung zu beantragen und nicht danach. Des Weiteren muss der Treppenlift für die Wohnsituation förderlich sein. Informieren Sie sich zu dem Treppenlift-Zuschuss am besten bei Ihrer Krankenkasse selbst.
Förderung durch die KfW
Neben der Krankenkasse bietet auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau – kurz KfW – eine Fördermöglichkeit an. Die Fördermöglichkeit heißt „Altersgerechtes Umbauen – Investitionszuschuss (455)“. Zehn Prozent der förderfähigen Anschaffungskosten, allerdings maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit, können hier beantragt werden. Auch hier gilt die Voraussetzung, dass das Geld vor dem Einbau beantragt wird. Der wichtigste Unterschied zu dem Treppenlift-Zuschuss der Krankenkassen ist, dass die zu fördernde Person keinen Pflegegrad aufweisen muss.
Steuerrechtliche Möglichkeiten
Sie können als Immobilieneigentümer steuerlich die Anschaffung eines Treppenlifts als „Außerordentliche Belastung“ absetzen lassen. Dies ist eine wichtige Information, da dies vielen Immobilieneigentümern nicht bewusst ist. Dies ist zwar keine Art von Förderung oder Bezuschussung eines Treppenlifts, allerdings wirkt sich dies positiv auf die Steuerbelastung aus, was in indirekter Weise förderlich wirkt. Wie auch in vielen weiteren steuerlichen Angelegenheiten hat hier das Finanzamt ein paar Vorgaben. Die medizinische Notwendigkeit des Treppenlifts muss durch ein ärztliches Gutachten bescheinigt und dem Finanzamt vorgelegt werden. Eine Ausnahme stellen hierbei die Pflegegrade 4 und 5 dar, die kein zusätzliches ärztliches Gutachten benötigen. Achten Sie darauf, den Treppenlift im Jahr des Einbaus abzusetzen, da andernfalls die Absetzbarkeit dieser Ausgabe nicht mehr möglich ist. Besprechen Sie hier am besten alle Einzelheiten mit Ihrem Steuerberater und lassen Sie sich von ihm bezüglich Ihrer steuerlichen Vorgehensweise beraten.
Bezuschussung durch die Agentur für Arbeit
In wenigen Fällen kann Ihnen die Agentur für Arbeit bei Treppenlift-Zuschüssen weiterhelfen. Hier gibt es allerdings die Voraussetzung, dass Ihnen kein Treppenlift-Zuschuss der Rentenversicherung zusteht. Eine Rentenversicherung erhalten Sie, wenn Sie mindestens 15 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt haben. Zudem hat die Agentur für Arbeit die Voraussetzung, dass der Treppenlift zur Aufnahme oder Erhalt des Berufs dienlich sein muss. Dies wird durch die Agentur für Arbeit geprüft.
Weitere Förderungen
Überlegen Sie, ob für Sie eine Förderung durch die einzelnen Bundesländer infrage kommt. Hier bieten die einzelnen Bundesländer Zuschüsse an, die allerdings je nach Bundesland unterschiedlich hoch sind. Informieren Sie sich hier gegebenenfalls durch einen Berater oder bei den jeweiligen Organisationen. Die Berufsgenossenschaft übernimmt die Bezuschussung/Förderung des Treppenlifts, wenn dieser durch eine Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls eingebaut werden muss. Das Sozialamt kann die Kosten des Treppenlifts auch fördern, allerdings gilt hier, dass das Sozialamt als letzte Instanz angesehen werden muss. Das Sozialamt wird erst tätig, wenn wirklich alle anderen Fördermöglichkeiten bereits eliminiert wurden.
Fazit
Sie sehen, es gibt einige Möglichkeiten, einen Treppenlift zu bezuschussen. Wenn alle diese Möglichkeiten nicht infrage kommen, können Sie dennoch weiter auf die Suche nach Fördermöglichkeiten gehen. Banken, das Versorgungsamt, Kriegsopferfürsorge, Integrationsamt und die deutsche Rentenversicherung können Ihre Fördermöglichkeit für einen Treppenlift sein. Zudem sind Kombinationen aus privaten Versicherungen und öffentlichen Förderungen grundsätzlich möglich, Sie sollten sich allerdings hierzu eine Expertenmeinung in Form einer Beratung einholen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema „Treppenlift-Zuschüsse“
Wann bekomme ich einen Zuschuss für einen Treppenlift?
Treppenlift-Zuschüsse müssen beantragt werden. Hierfür gibt es von der jeweiligen Institution einige Vorgaben, die erfüllt werden müssen. Hierzu zählen beispielsweise Pflegegrad oder Wohnsituation. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, können Sie den Zuschuss beantragen.
Welchen Pflegegrad für Treppenlift?
Bei der Krankenkasse ist schon ab Pflegegrad eins eine Bezuschussung für einen Treppenlift möglich. Dies ist dem zweiten Pflegestärkungsgesetz zu verdanken.
Welche Zuschüsse gibt es für einen Treppenlift?
Bei einem Treppenlift gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten. Neben der Krankenkasse können die KfW, die Agentur für Arbeit und viele weitere Institutionen Fördermöglichkeiten anbieten. Informieren Sie sich hierzu, um die Fördermöglichkeiten ausnutzen zu können.
Wird ein Treppenlift von der Krankenkasse bezahlt?
Das ist grundsätzlich möglich. Hier müssen verschiedene Voraussetzungen wie die Pflegegrad erfüllt sein. Erfüllen Sie alle Vorgaben, kann eine Förderung beantragt werden.
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