Die Hochsauerland SPD ist erfreut über den Beschluss der Regierung und dem Wort halten von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft! Keine Prüffrist für Wohnhäuser außerhalb von Wasserschutzgebieten.
Zum Vorschlag der Koalitionsfraktionen zur Funktionsprüfung von privaten Abwasserkanälen erklärt der Sprecher der HSK-SPD für Umwelt und Verkehr, Rainer Mühlnickel:
„Mit dem gemeinsamen Vorschlag der Koalitionsfraktionen zur weiteren Funktionsprüfung ist die Grundlage für eine bürgerfreundliche und praxistaugliche Regelung geschaffen. Gegenüber der aktuell geltenden Regelung, die 2007 von CDU und FDP beschlossen wurde, soll die Überprüfung der Funktionsfähigkeit von Abwasserkanälen im Verfahren und vom Umfang her vereinfacht werden. Für Wohnhäuser, die nicht in Wasserschutzgebieten stehen, sollen keine Prüffristen festgelegt werden.“
In Wasserschutzgebieten werden die geltenden Prüffristen allerdings beibehalten. Bis Ende 2015 müssen Abwasserleitungen von Wohnhäusern, die vor 1965 erbaut wurden und industrielle oder gewerbliche Abwasserleitungen, die vor 1990 errichtet wurden, auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Industrielle oder gewerbliche Abwasserleitungen, die außerhalb von Wasserschutzgebieten liegen, sollen bis Ende 2020 geprüft werden. Die in der Selbstüberwachungsverordnung geregelte Überprüfung von kommunalen und industriellen Abwasserleitungen soll ebenfalls beibehalten werden.
„Eine sofortige Sanierung von Abwasserkanälen ist dann vorgesehen, wenn die Funktionsprüfung eine einsturzgefährdete Abwasserleitung zum Vorschein gebracht hat. Bei mittleren Schäden soll eine Sanierung innerhalb von 10 Jahren durchgeführt werden. Geringfügige Schäden müssen nicht saniert werden.
Sollte es bei Sanierungen zu sozialen Härtefällen kommen, können die Bürgerinnen und Bürger günstige Fördermöglichkeiten des Landes in Anspruch nehmen.“ so Rainer Mühlnickel abschließend. Weitere Informationen zur Arbeit der HSK-SPD auch im Internet unter www.hsk-spd.de und bei Facebook unter „SPD im Sauerland“.
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Vielen Dank für diesen Beitrag zur Dichtheitsprüfung. Interessant, dass diese Kommune vorgeschlagen hat, dass finanzielle Hilfe beantragt werden kann, sollte sich nach der Dichtheitsprüfung eine Sanierungsbedürftigkeit der Leitungen ergeben. Wir haben auch etwas Angst, dass wir unsere kompletten Leitungen nach der Dichtheitsprüfung neu machen müssen, werden sie jedoch jetzt durchführen lassen.