Wer sich den Traum von einem eigenen Zuhause erfüllen will, fängt am besten möglichst früh mit dem Sparen an. Werden eigene Anstrengungen zudem vom Staat, dem Arbeitgeber und einer Bausparkasse belohnt und gefördert, umso besser.
Bausparen als erster Schritt hin zu den eigenen vier Wänden hat sich auch in den letzten Jahren, die durch die Finanzmarkt- und Eurokrise geprägt waren, bestens behauptet. Es hat sich bewährt, weil es als kombiniertes Spar- und Finanzierungsprodukt sicher, kalkulierbar, transparent und flexibel ist.
Einen zusätzlichen Vorteil bietet die staatliche Förderung: Ab dem 16. Lebensjahr können Jugendliche die staatliche Wohnungsbauprämie von 8,8 Prozent für bis zu 512 Euro eigene Sparleistungen pro Jahr erhalten. Für Singles beträgt die staatliche Förderung in der Spitze etwa 45 Euro pro Jahr. Auch die Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von 9 Prozent wird Jugendlichen gewährt, wenn diese bereits in der Ausbildung oder im Beruf stehen. Pro Arbeitnehmer (Single) gibt es hier maximal 43 Euro Förderung für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von bis zu 470 Euro jährlich. Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige oder tariflich vereinbarte Zahlungen des Arbeitgebers und werden von diesem je nach Vereinbarung direkt auf einen Bausparvertrag oder ein anderes Anlagekonto überwiesen. Sowohl für die Wohnungsbauprämie wie auch für die Arbeitnehmer-Sparzulage gelten bestimmte Voraussetzungen, unter anderem Einkommensgrenzen.
Nicht nur vom Staat gibt es eine Finanzspritze zu den eigenen Sparbemühungen – auch die Wüstenrot Bausparkasse unterstützt diejenigen, die früh die Weichen für ihre Zukunft stellen wollen. Bei einem sogenannten Jugend-Bausparvertrag gibt sie bis zu 200 Euro hinzu, wenn der Vertrag mindestens sieben und höchstens 15 Jahre bespart und dann zugeteilt wird. Voraussetzung ist, dass der junge Bausparer in dem Kalenderjahr, in dem er seinen Vertrag bei Wüstenrot abschließt, nicht älter als 25 Jahre ist. Der Bonus kann mehrfach genutzt werden, ist jedoch pro Kunde nur auf jeweils einen Bausparvertrag anrechenbar. Ist der Bonus nach Zuteilung verrechnet und der Bausparvertrag aufgelöst, kann ein neuer Vertrag mit Jugendbonus abgeschlossen werden, wenn die Alterskriterien erfüllt sind.
Der Jugend-Bausparvertrag zeichnet sich durch seine überdurchschnittliche Flexibilität aus. Das Guthaben ist nicht zweckgebunden, und Vertragsänderungen wie beispielsweise Teilung oder Erhöhung sind möglich, ohne dabei den Jugendbonus komplett zu verlieren. Wie beim klassischen Bausparvertrag gewährt Wüstenrot den Jugendbonus übrigens auch, wenn ein Jugendlicher einen Wohn-Riester-Bausparvertrag abschließt. Auch hier werden eigene Sparbemühungen durch eine attraktive staatliche Förderung ergänzt.
Wer nicht weiß, was er einem Jugendlichen zu klassischen Anlässen wie Weihnachten, Ostern, dem Ausbildungsbeginn oder zum Geburtstag schenken soll: Ein Bausparvertrag ist möglicherweise nicht „cool“, aber unverändert sinnvoll. Nicht nur der junge Bausparer selbst, auch Eltern oder Großeltern können direkt auf den Bausparvertrag einzahlen und so einen jungen Menschen bei den ersten Schritten Richtung eigene vier Wände tatkräftig unterstützen.
Quellennachweis: Wüstenrot & Württembergische AG
Veröffentlicht von:
- Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Bauen-Wohnen-Aktuell.de an. Sie schreibt als Journalistin über Hausbau, Inneneinrichtung, Energiesparen, Gartengestaltung, Pflanzen und Haustiere, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@bauen-wohnen-aktuell.de
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