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Was man bei der Bauabnahme beachten sollte

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Die gesetzlich festgelegte Bauabnahme ist der letzte Schritt für den Bauherrn, bevor das Gebäude in seinen Besitz übergeht. Damit übernimmt er auch alle rechtlichen Pflichten und Risiken.

(tdx) Eine Bauabnahme sollte generell immer erst im Anschluss an die komplette Fertigstellung erfolgen. Man spricht auch von einem Übergang von der Ausführungs- in die Nutzungsphase. Nach einer erfolgreichen Abnahme, obliegt die Beweislast für etwaige Mängel gänzlich beim Bauherrn. Der Auftraggeber sollte zudem gut vorbereitet zum Abnahmetermin erscheinen, um auf alle Details und Kleinigkeiten achten zu können.


Versteckte Undichtigkeit, beispielsweise durch unsauber verlegte Leitungen, können mit einfachen Tricks bereits bei der Bauabnahme nachgewiesen werden. Bildquelle: tdx/IVBB
Versteckte Undichtigkeit, beispielsweise durch unsauber verlegte Leitungen, können mit einfachen Tricks bereits bei der Bauabnahme nachgewiesen werden. Bildquelle: tdx/IVBB

Vorbereitung auf den offiziellen Abnahmetermin

Es ist wichtig, dass alle relevanten Unterlagen zum offiziellen Bauabnahmetermin beim Bauherrn vorliegen. Dazu gehören neben der Baugenehmigung, der Architekten- und Statikpläne auch das Abwasserprotokoll und die Dichtheitsbescheinigung. Ebenfalls in den Händen des Auftraggebers befinden, sollten sich die Energieberechnung, der Energiebedarfsausweis und der Energiepass. Auch alle Bedienungsanleitungen, wie beispielsweise für die Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen, müssen an den Bauherrn ausgehändigt werden. Damit bei eventuellen Streitigkeiten alle Verantwortlichen erreicht werden, sollte eine Adressliste aller am Bau beteiligten Personen angefertigt werden. Zudem ist es sinnvoll einen Bausachverständigen heranzuziehen, der sowohl schon vorher einer gründlichen Baukontrolle durchführt als auch beim offiziellen Termin anwesend ist.

Kontrolle von außen

Bei einem Rundgang um das Haus herum, sollte besonders auf die ordnungsgemäße Arbeit an der Fassade, an den Fenstern und an den Türen geachtet werden. Aber auch die Leistung an der Dachdeckung, der Antenne, dem Schornstein, der Dachrinnen und der Fallrohre sollte genauestens bewertet werden. Zu den Außenanlagen gehören auch Dinge wie der Briefkasten, die Außenbeleuchtung und die Wegbefestigung. Darüber hinaus sollte im Protokoll vermerkt werden, ob die Kanalisation gespült ist. Auch die Anpflanzungen müssen mit dem vertraglich vereinbarten Plan übereinstimmen.

Kontrolle von innen

Zunächst einmal sollten alle Leistungssysteme wie Wasserversorgung, Wasserentsorgung, Gasversorgung, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlage auf ihre Funktionalität hin überprüft werden. Auch alle anderen installierten Anlagen und Geräte müssen im einwandfreien Zustand sein. Dazu gehören Aufzüge, Alarm-, Blitzschutz- und Türsprechanlagen sowie Systeme für eine Regenrückgewinnung oder auch Solaranlagen und Photovoltaik. In den Räumen selber sollte auf die richtige Abmessung geachtet werden. Darüber hinaus ist es wichtig, die Dichtung der Fenster und Türen zu testen. Die Anzahl und die Position der Lichtschalter und der Steckdosen sollten unbedingt den vorgegebenen Plänen entsprechen. Außerdem sind vermeintliche Kleinigkeiten, wie beispielsweise die Fußleisten, zu begutachten.
Generell sollten also alle unbekannten, bekannten und nicht beseitigten Mängel in das Abnahmeprotokoll aufgenommen werden. Bei gravierenden oder mehreren kleinen Mängel kann die Abnahme sogar verweigert werden.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.ivbb.de.

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