Berlin – Bauherren aufgepasst: Für Neubauten gilt seit Anfang des Jahres ein niedrigerer Grenzwert für den zulässigen Energiebedarf. Die Heizung fällt dabei ganz besonders ins Gewicht. Über effiziente Heizungsarten und Energieträger informiert die Website www.intelligent-heizen.info.
Neubauten dürfen seit diesem Jahr nur noch ein Viertel weniger Energie benötigen als bisher. Denn zum 1. Januar 2016 wurde die Energieeinsparverordnung (EnEV) verschärft, die die energetischen Anforderungen beim Hausbau und bei Gebäudesanierungen regelt.
„Das bedeutet, dass der jährliche Energiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Kühlung und Lüftung nun 25 Prozent unter dem bisher zulässigen Wert liegen muss“, erklärt Michael Herma, Geschäftsführer des Spitzenverbandes VdZ und erläutert: „Bei der Berechnung wird nicht nur der tatsächliche Energiebedarf im Haus selbst berücksichtigt, sondern auch, wie viel Energie bereits bei Gewinnung und Transport der eingesetzten Energieträger anfällt.“
Das hat zur Folge, dass fossile Brennstoffe wie Öl oder Gas den Gesamtenergiebedarf des Hauses mehr erhöhen als erneuerbare Energien. Mit effizienten Wärmepumpen, Pelletheizungen oder Solarthermieanlagen lässt sich eine gute Energiebilanz in Neubauten erreichen, die auch der neuen EnEV entspricht. Weitere Infos zu effizienten Heizsystemen und den verschiedenen Energieträgern bietet das Portal www.intelligent-heizen.info.
Veränderte KfW-Förderung ab April
Die EnEV stellt Mindestanforderungen an die Bauherren – doch es kann sich lohnen, noch effizienter zu bauen. Neubauten, die besonders energieeffizient sind, werden von der KfW-Bank über das Programm „Energieeffizient Bauen“ mit zinsgünstigen Krediten gefördert. Liegt der Energiebedarf beispielsweise nur bei 55 Prozent des laut EnEV erlaubten Wertes, kann ein Kredit für das „KfW-Effizienzhaus 55“ beantragt werden.
Die seit Januar erhöhten EnEV-Standards wirken sich auch auf die KfW-Förderkredite aus: Der aktuell niedrigste Standard, das „KfW-Effizienzhaus 70“, wird zum 1. April 2016 abgeschafft. Neu eingeführt wird dafür das „KfW-Effizienzhaus 40 Plus“. Zudem können Bauherren einen doppelt so hohen Förderkredit erhalten wie bisher: Denn zum 1. April steigt der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit von aktuell 50.000 EUR auf 100.000 EUR.
Quelle: ots
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