Lüftungsgeräte mit Effizienzlabel – Ab 2016 haben Verbraucher einen besseren Überblick über die Anlagen
Das von Glühbirnen oder Elektro-Haushaltsgeräten bekannte Energielabel prangt künftig auch auf Wohnungslüftungsgeräten. Einer neuen EU-Ökodesign-Richtlinie zufolge müssen diese Anlagen für die private Anwendung – mit einer Luftförderungsleistung von bis zu 1.000 Kubikmeter pro Stunde – ab 2016 mindestens so viel Primärenergie einsparen, wie sie verbrauchen. Mit Hilfe des bewährten Label-Klassifikationssystems kann man nun schnell erkennen, welches Gerät zuhause für gesunde Luftverhältnisse sorgen und gleichzeitig allen energetischen Anforderungen gerecht werden kann. Ausgenommen von der Regelung sind nur Modelle ohne Wärmerückgewinnung unter einer Leistungsaufnahme von 30 Watt – also beispielsweise einfache Toilettenlüfter.
Wichtige Daten auf einen Blick
Das Energielabel zeigt analog zu den bereits bekannten anderen Alltagsprodukten an, in welcher Effizienzklasse das jeweilige Gerät rangiert. Ausgangspunkt ist die Stufe „G“: Die niedrigste Energieeffizienz des normalen Fensterlüftens. Demgegenüber bedeutet die höchste Klasse A+ eine Primärenergieeinsparung von über 42 kWh pro Quadratmeter und Jahr. Dieser Wert beinhaltet die Verrechnung des Stromaufwandes zur Betreibung der Ventilatoren mit der Einsparung der Heizenergie. Am neuen ErP-Label ist auch ablesbar, wie leise das Lüftungsgerät im Aufstellraum arbeitet und wie viel Kubikmeter Luft es pro Stunde maximal fördern kann. Damit bietet das neue Siegel Verbrauchern eine gute Möglichkeit, sich schnell einen Überblick über Preis und Leistung zu verschaffen. Die für das einzelne Bauvorhaben sinnvollste Geräteklasse ist am besten nach den individuellen Anforderungen an Energierückgewinnung, Montageaufwand und Investitionsvolumen mit dem Fachmann abzuklären.
Gesund lüften
Während in Gebäuden älterer Bauart ein natürlicher Luftwechsel über Fugen und Ritzen stattfand, ist das beim heutigen Standard meist nicht mehr möglich. Für die modernen, luftdicht verpackten Energiespar-Neubauten und energetisch sanierten Altbestände fordert daher die Lüftungsnorm (DIN 1946-6) ein Lüftungskonzept. Zumeist ergibt diese Untersuchung, dass ein gesundes Raumklima nur durch eine Lüftungsanlage gewährleistet werden kann. Das Energielabel ist eine gute Orientierung für die Vielzahl an Geräten am Markt – es verrät künftig auf einen Blick die Effizienz einer Anlage sowie die Betriebslautstärke und Luftfördermenge. Alle Informationen zum neuen Labeling von Lüftungsgeräten sowie allgemein zum Thema Wohnungslüftung gibt es unter www.wohnungs-lueftung.de, dem Informationsportal des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) und des Fachverbands Gebäude-Klima e.V. (FGK).
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