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AG München: Heimliche Untervermietung führt zur fristlosen Kündigung

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Ein Mietvertrag kann nicht einfach ohne Rücksprache mit dem Vermieter untervermietet werden, dass entschied nun das Amtsgericht München. Foto: SOR
Ein Mietvertrag kann nicht einfach ohne Rücksprache mit dem Vermieter untervermietet werden, dass entschied nun das Amtsgericht München. Foto: SOR

München. In einem aktuellen Fall, der vor dem Amtsgericht in München vor kurzem verhandelt wurde, bekam ein Vermieter Recht für eine außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages zugesprochen, weil sein Mieter ohne sein Wissen die Mietwohnung untervermietet hatte.

Mietvertrag untervermietet und Vermieter belogen = Fristlose Kündigung!

Im Detail lag jedoch noch eine Lüge vor, die das Urteil zu Gunsten des Vermieters entschieden haben könnte. Der Vermieter hatte bei seinem Mieter nachgefragt, ob dieser seine Wohnung untervermieten würde. Dieses wurde jedoch vom Mieter abgestritten. Bei weiteren Zeugenbefragungen in der Nachbarschaft erhärtete sich jedoch der Verdacht der Untervermietung. Die verfahrensführende Richterin am AG München gab der Klage des Vermieters dann statt, weil das Vertrauensverhältnis zischen Mieter und Vermieter nachhaltig zerstört wurde. Aus diesem Grund wäre eine vorherige Abmahnung auch nicht notwendig gewesen.


(Az.: 423 C 29146/12)

Veröffentlicht von:

Sven Oliver Rüsche
Sven Oliver Rüsche
Sven Oliver Rüsche ist Gründer von Bauen-Wohnen-Aktuell.de und schreibt über die Baubranche, Baumessen, Erneuerbare Energien beim Hausbau, Modernisierung und stellte gerne Innovationstreiber im Portrait vor. Er ist als Journalist Mitglied im DPV Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V. / Mitgliedsnummer: DE-537932-001 / Int. Press-Card: 613159-537932-002. Er ist unter redaktion@bauen-wohnen-aktuell.de in der Redaktion erreichbar.

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